Internationales Abkommen zum Schutz der Ozeane in Kraft

Schiff

Seit dem 17. Januar 2026 gelten erstmals verbindliche Regeln für die Nutzung und den Schutz der internationalen Gewässer. Das internationale Hochseeschutzabkommen schreibt Umweltverträglichkeitsprüfungen vor, ermöglicht die Einrichtung von Meeresschutzgebieten und regelt die Nutzung mariner Ressourcen.

81 Staaten haben das Abkommen bereits ratifiziert, darunter die meisten EU-Länder und die USA. Deutschland steht die Ratifizierung noch bevor und soll bis Mitte 2026 erfolgen. Die Schweiz und Österreich müssen ebenfalls noch zustimmen.

Das Abkommen schafft erstmals einen rechtlichen Rahmen zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See. Auch eine gerechtere Verteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen und der Transfer von Know-how und Technologien sind Bestandteile des Abkommens.

Besonders bedeutend ist die Einführung verbindlicher Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Eingriffen in die Meeresumwelt, auch auf See. Zukünftig müssen Akteure nachweisen, dass ihre Aktivitäten keine schädlichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt haben, auch wenn sie in nationalen Gewässern stattfinden.

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