Startseite Inland Erzbistum Vaduz lehnt Antrag auf Akteneinsicht ab

Erzbistum Vaduz lehnt Antrag auf Akteneinsicht ab

Das Erzbistum Vaduz hat den Antrag eines Forschungsteams der Universität Zürich auf Einsicht in Personalakten abgelehnt. Grund sind rechtliche Vorgaben in Liechtenstein, die eine Herausgabe solcher Unterlagen an Dritte verbieten.

Das Forschungsteam untersucht im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz sexuellen Missbrauch im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts. Im Zuge dieser Arbeit ersuchte es auch das Erzbistum Vaduz um Zugang zu Dossiers von Priestern, die früher dem Bistum Chur angehörten.

Das Erzbistum Vaduz gehört nicht zur Schweizer Bischofskonferenz. Seine Zuständigkeit beschränkt sich auf das Fürstentum Liechtenstein. Wie das Erzbistum mitteilt, wurde der Antrag nach rechtlicher Prüfung und in Abstimmung mit der Datenschutzstelle Liechtenstein abgewiesen. Eine Weitergabe von Personalakten an eine ausländische Institution würde gegen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte verstossen.

Das Erzbistum betont, es unterstütze die wissenschaftliche Aufarbeitung und die Präventionsarbeit gegen sexuellen Missbrauch. Apostolischer Administrator Benno Elbs habe 2023 eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet. Diese biete Betroffenen kostenlose und anonyme Beratung an.

Das Forschungsteam wurde gebeten, Personen mit Bezug zu Liechtenstein auf dieses Angebot hinzuweisen. Das Erzbistum stellt klar: Der Schutz der Opfer hat Vorrang, und es gilt eine konsequente Null-Toleranz-Politik gegenüber Missbrauch.

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