Die Staatsanwaltschaft hat im Fall des Tötungsdelikts am 21.12.2024 am Rheindamm in Gamprin-Bendern am 16.07.2025 Anklage gegen die drei in Untersuchungshaft befindlichen Tatverdächtigen erhoben. Den Angeklagten wird das Verbrechen des Mordes gemäss § 75 StGB vorgeworfen. Die Anklage ist rechtskräftig.
Das Fürstliche Land- als Kriminalgericht wird über die Anklage entscheiden, jedoch steht noch kein Termin für die Schlussverhandlung fest. Für die drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
