Die Regierung hat am 8. Juli 2025 den Weg für eine neue Grenzregelung mit Österreich frei gemacht. In ihrer Sitzung verabschiedete sie den Bericht und Antrag zum revidierten Grenzvertrag und einer Anpassung des Baugesetzes. Damit rückt die Ratifizierung in greifbare Nähe – nur der Landtag muss noch zustimmen.
Der ursprüngliche Grenzvertrag mit Österreich stammt aus dem Jahr 1960. Er regelt den Grenzverlauf, schützt Grenzzeichen und ordnet Eigentumsfragen entlang der Staatsgrenze. Doch das zugrunde liegende Vermessungswerk ist veraltet. GPS und moderne Kartentechnik haben es überholt.
Die gemeinsame Grenzkommission beider Länder hat deshalb das Vermessungswerk überarbeitet. Ziel war es, die Staatsgrenze technisch auf den neuesten Stand zu bringen. Auch einzelne Vertragsinhalte wurden an heutige Bedürfnisse angepasst.
Ein Schwerpunkt betrifft den Grenzverlauf im Egelsee-Gebiet. Hier gleichen sich beide Staaten aus: Österreich übergibt 239 Quadratmeter an Liechtenstein – und erhält im Gegenzug dieselbe Fläche zurück. Die Tauschflächen liegen rund um den Egelsee. Für Grundeigentümer ändert sich dabei nichts. Eigentumsverhältnisse bleiben unverändert.
Auch das Baugesetz bekommt ein Update: Der bisher vorgeschriebene Mindestabstand von zehn Metern zu Grenzbauten fällt. Künftig gilt ein Freihaltebereich von einem Meter. Gleichzeitig müssen weiterhin die üblichen baugesetzlichen Abstände zur Grenze eingehalten werden.
Der Vorarlberger Landtag und der österreichische Nationalrat haben den Vertrag bereits abgesegnet. In Liechtenstein verzögerte sich der Prozess wegen der Landtagswahlen. Jetzt steht nur noch die Zustimmung des Landtags aus – dann ist der Weg für die neue Grenzregelung endgültig frei.
 
			        