Mehr Zeit für Nachhaltigkeitsberichte: Regierung setzt EU-Richtlinie um
Unternehmen in Liechtenstein bekommen mehr Zeit für die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Regierung hat am 8. Juli beschlossen, die sogenannte „Stop the Clock“-Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen. Mit dieser Regelung verschiebt sich der Startpunkt für viele Firmen um zwei Jahre. Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte also später vorlegen als ursprünglich geplant. Ziel ist es, den Betrieben mehr Luft für die Vorbereitung zu geben.
Hintergrund: Seit dem 1. Juli 2024 gilt in Liechtenstein die EU-Richtlinie CSRD. Diese verpflichtet grosse Unternehmen dazu, offenzulegen, wie ihr Geschäftsmodell die Umwelt beeinflusst – und wie etwa der Klimawandel oder Menschenrechtsfragen ihr Handeln berühren. Die Erstellung solcher Berichte ist aufwendig und bindet viele Ressourcen.
Die „Stop the Clock“-Richtlinie ist Teil eines umfassenderen EU-Pakets namens „Omnibus I“. Damit will die EU-Kommission die Berichtspflichten vereinfachen und Bürokratie abbauen. Die Regierung kündigte an, die Entlastungen aus Brüssel rasch und vollständig umzusetzen. So sollen Liechtensteiner Unternehmen möglichst früh von der Verlängerung profitieren.

