Startseite Leserbriefe Geänderte IGV – Für Liechtenstein inakzeptabel!

Geänderte IGV – Für Liechtenstein inakzeptabel!

Die neuesten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) stellen eine gefährliche Aushöhlung der Souveränität der Staaten dar und sind für Liechtenstein absolut inakzeptabel. Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass der WHO-Generaldirektor künftig einseitig und ohne Kontrolle durch die Mitgliedstaaten einen Pandemie-Notfall ausrufen kann. Ein potenzielles Risiko genügt, um eine solche Krise zu deklarieren – eine gravierende Machtverschiebung, die nicht hinnehmbar ist. (IGV Art. 12 1.)

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Eine weitere kontroverse Entwicklung ist die neue Definition von „relevanten Gesundheitsprodukten“, die jetzt auch ungetestete Zell- und Gentherapien umfasst. (IGV Art. 1) Diese Therapien, die bislang keine langzeitliche Sicherheit bewiesen haben, könnten zukünftig als Lösungen für Gesundheitsnotstände angesehen werden, ohne ausreichende Prüfung.

Die Verpflichtung, eine nationale IGV-Behörde aufzubauen, (IGV Art. 4) stellt eine unzumutbare Belastung für Liechtenstein dar, während die Einführung von WHO-Pandemieabkommen, die noch nicht einmal verabschiedet sind, einen weiteren Eingriff in die nationale Hoheit bedeutet. Zudem sollen wir den Aufbau eines medizinischen Komplexes in Entwicklungsländern mitfinanzieren – eine Maßnahme, die nicht nur finanziell, sondern auch politisch fragwürdig ist. (IGV Art. 44)

Die geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Bekämpfung von „Fehlinformationen“ ist inakzeptabel und verstößt gegen den Artikel 40 der Verfassung Liechtensteins (IGV Anlage 1 in Teil A). Ebenso gefährlich ist die umfassende Überwachung der Bürger sowie die Einführung zusätzlicher Gesundheitsdokumente für Reisen, die unsere Reisefreiheit massiv einschränken. (IGV Art. 35) Auch die Androhung von Isolation und Quarantäne für gesunde Reisende (IGV Art. 18) sowie der Zwang für private Unternehmen, WHO-Maßnahmen umzusetzen, überschreiten eindeutig die Grenzen des Zumutbaren.

Die Änderungen der IGV gefährden nicht nur unsere persönlichen Freiheiten, sondern auch die staatliche Souveränität. Diese neuen Regelungen treten am 19. September 2025 in Kraft – es ist höchste Zeit, dass die liechtensteinische Regierung Widerspruch einlegt.

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