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Viele Widersprüche rund um die IGV-Revision

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Am 13. November hat der Schweizer Bundesrat darüber informiert, dass er die sehr weitreichende Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV begrüsst. Offensichtlich soll sie am Volk vorbei geschleust werden, es sei denn, es kommt eine Mehrheit für einen rechtzeitigen Widerspruch (Opting-out) zu Stande. Jedenfalls wirft die Information des Bunderates auch Fragen betreffend Liechtenstein auf.

Im Landtag gab es dazu im Oktober gleich zwei Anfragen an den Gesundheitsminister. Seine Antworten fielen teils widersprüchlich aus. Die Problematik: Liechtenstein ist zwar nicht WHO-Mitglied, sehr wohl aber IGV-Vertragsstaat. Die IGV-Revision wurde am 1. Juni von den WHO-Mitgliedstaaten beschlossen, also ohne Liechtenstein. Es kann wohl nicht sein, dass ein Land, das in keiner Art in den Verhandlungsprozess eingebunden war, dies einfach so übernehmen muss.

Damit sind wir bei den widersprüchlichen Aussagen des Gesundheitsministers, sagte er doch am 4. Oktober im Landtag: «Die Regierung ist dazu in einem Austausch mit der Schweiz. Über das Einlegen von Widerspruch wurde noch nicht entschieden.» Warum «im Austausch mit der Schweiz»? Diese ist im Gegensatz zu Liechtenstein wie erwähnt WHO-Mittglied und war dementsprechend auch in den IGV-Verhandlungsprozess eingebunden. Weshalb also spricht Manuel Frick von einem allfälligen Widerspruch? Wenn man einer Vertragsänderung nicht zugestimmt hat, dann muss man dagegen auch nicht Widerspruch einlegen, oder sieht das Frick anders? Und überhaupt: Was soll die ganze Geheimniskrämerei?

Der Gesundheitsminister stellte im Landtag in Abrede, dass die Souveränität beeinträchtigt werde, die IGV hätten, «keine Auswirkungen auf das souveräne Recht der Staaten». Dieser Aussage widerspricht der Bundesrat in seiner Mitteilung allerdings deutlich. Dieser stellte unmissverständlich klar, dass diese Vorschriften «rechtlich bindend» sind! Mit anderen Worten: Die niemandem rechenschaftspflichtige WHO, respektive ihr umstrittener Generaldirektor, entscheidet dann ganz allein, was Liechtenstein bei einem von der WHO ausgerufenen Gesundheitsnotstand machen muss. Die IGV-Revision ist mit grossen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Sie verlangt zudem, das Meinungsmonopol der WHO zu akzeptieren und andere Meinungen dauerhaft zu unterdrücken und zu zensieren, sobald sie der WHO-Linie widersprechen.

Es wird höchste Zeit, dass der Gesundheitsminister offen und transparent über den IGV-Komplex informiert.                                                                                              

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