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Pensionskasse – systembedingte Umverteilung

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Der «Personalverband öffentliche Verwaltung Liechtensteins» (PVL) bemängelt die Umverteilung in der betrieblichen Pensionskasse. Gemeint ist das Abschöpfen von den Zinserträgen aus dem angesparten Kapital, von den erwerbstätigen Versicherten (Aktivversicherten), zu Gunsten der Rentner, weil die einkalkulierten Zinserträge für die Renten nicht erreicht wurden. Diesem Einwand vom PVL stimme ich zu. Dieses Problem thematisiere ich seit Jahren. Hingegen, dass gemäss dem PVL diese Umverteilung zu Lasten der Aktivversicherten mit dem Ergreifen des Referendums offensichtlich fortgesetzt werden soll, ist falsch, das Gegenteil ist der Fall. Der Vorstand der PVL ist eingeladen, bei der nächsten Zusammenkunft am Mittwoch 9. Oktober teilzunehmen.

In der Vernehmlassung wird ausgeführt: «Ist das Zinsversprechen gegenüber den Rentnern höher, als die effektive Verzinsung, erfolgt systembedingt eine Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentnern». Eine generelle Aufhebung dieser systembedingten Umverteilung ist vom Landtag nicht beschlossen worden. Die systembedingte Umverteilung, die eigentliche Ursache des Problems bei Pensionskassen, bleibt mit der Abänderung des Gesetzes bestehen. Die systembedingte Umverteilung entstand, basierend auf der damaligen und auch aktuellen Gesetzesgrundlage sowie aus den tiefen Vermögenerträgen in den letzten Jahren. Das tiefe Zinsumfeld erfasste alle Pensionskassen in Liechtenstein. Mit dem Landtagsbeschluss wird die Umverteilung beibehalten. Jedoch wird allein bei nur einer Pensionskasse der Verlust der Aktivversicherten mit Geld von ausserhalb ersetzt, mit rund 46.7 Mio. Franken. Die Anderen gehen leer aus. Das ist nicht gerecht. Mit grosser Wahrscheinlichkeit empfinden auch viele Staatsangestellte dies als ungerecht.

Das Referendum löst sicherlich eine konstruktive Debatte aus, wie die systembedingte Umverteilung verhindert oder zumindest abgeschwächt werden kann. Ein Ansatz, wie das Risiko nicht nur auf die Aktivversicherten, sondern auf alle Versicherten gleichmässig verteilt werden könnte, ist im Gesetzesbeschluss vom September bereits als Option fixiert. Allerdings, mit dem jetzigen Landtagsbeschluss hat diese Option viel zu wenig Durchsetzungskraft. Es braucht eine Neuauflage.

Wer gegen eine unerwünschte Umverteilung ist und eine Gleichbehandlung aller Pensionskassen wünscht, unterstützt das Referendum.

Herbert Elkuch
Abgeordneter

Dornröschen

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