Ein Mann aus Triesenberg musste sich heute vor dem Fürstlichen Landgericht wegen häuslicher Gewalt verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, zwischen Juni 2023 und April 2024 seine Ehefrau mehrfach geschlagen, gewürgt und gebissen zu haben. Zudem soll er Gegenstände nach ihr geworfen haben.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seine Frau zwischen Juni 2023 und Januar 2024 wiederholt verletzt zu haben. Die Anklagepunkte umfassten mehrfaches Schlagen, Würgen und Beissen der Ehefrau sowie das Schleudern von Gegenständen nach dem Opfer. Durch diese Handlungen soll die Frau Hämatome, Hautabschürfungen und blutende Wunden davongetragen haben.
Kurz vor der Verhandlung informierte der Angeklagte den Richter telefonisch darüber, dass er nicht erscheinen werde und die Verhandlung in seiner Abwesenheit stattfinden solle. Der Richter sah die Voraussetzungen dafür gegeben und führte die Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten durch.
Auslöser für die Gewalt sollen Spielschulden des Mannes gewesen sein. Wenn die Frau ihn auf die finanzielle Situation angesprochen, habe, kam es regelmässig zu gewalttätigen Übergriffen. Die Landespolizei musste mehrfach eingreifen. Bei polizeilichen Befragungen verweigerte der Beschuldigte die Aussage.
Nach Abschluss der Verhandlung verkündete der Richter das Abwesenheitsurteil. Der Mann wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung gemäss §107b StGB zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, die für eine Bewährungszeit von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Richter begründete das Urteil damit, dass sowohl die Notrufe bei der Notrufzentrale als auch Aussagen von Nachbarn und Arbeitskolleginnen der Frau belegten, dass der Mann für die Misshandlungen verantwortlich sei. Trotz der Tatsache, dass der Verurteilte bisher nicht vorbestraft war, hielt der Richter eine Freiheitsstrafe für angemessen, um ein deutliches Zeichen zu setzen. Er betonte, dass häusliche Gewalt nicht toleriert werden dürfe und der Angeklagte bei weiteren Vergehen mit einer unbedingten Gefängnisstrafe rechnen müsse.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.