Ein Rechtsanwalt sollte sich heute vor dem Fürstlichen Landgericht verantworten. Ihm werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen: Betrug, Geldwäsche und Fälschung von Beweismitteln. Einen Tag vor dem Prozess zeigte er den Richter an. Er forderte, die Verhandlung abzusagen. Aus seiner Sicht war der Richter befangen. Das Gericht wies diesen Antrag zurück.
Trotzdem kam der Beschuldigte nicht zu Gericht. Ohne ihn konnte die Verhandlung nicht stattfinden. Der Vorsitzende schickte die Landespolizei los. Sie sollte den Mann vorführen. Doch er war in seiner Wohnung in Mauren nicht anzutreffen.
Nun bleibt offen, wann der Prozess nachgeholt wird. Das Landgericht muss einen neuen Termin ansetzen. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.