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Gut möglich, wenn man die Absätze 2 – 4 liest. Offene Fragen bei einer Volksabstimmung sind daher:
- Ist es mit einer einmaligen Zahlung von CHF 30 Millionen getan oder entspricht dies nur der erwähnten 25 % Subskriptionszahlung?
- Beträgt die restliche Subskriptionszahlung CHF 75 Millionen, wenn Liechtensteins Quote SZR 100 Millionen sein wird (siehe Abs. 2 – 4)?
- Mit welchen Gesamtkosten ist jährlich und im 5-Jahresdurchschnitt zu rechnen?
Gemäss Staatsvertrag (siehe Quelle) heisst es im Beschluss Nr. 79-2 / Mitgliedschaft des Fürstentums Liechtenstein ab Seite 110 bis 111 auszugsweise: „
- Begriffsbestimmungen: Im vorliegenden Beschluss: …
c.) bezeichnet der Begriff «SZR» die Sonderziehungsrechte des Fonds. - Quote: Liechtensteins Quote wird SZR 100 Millionen sein.
- Subskriptionszahlung: Die von Liechtenstein zu zahlende Subskription entspricht seiner Quote. Liechtenstein entrichtet fünfundzwanzig Prozent seiner Subskription in SZR oder in den Währungen anderer Mitglieder, die der geschäftsführende Direktor aus den Währungen auswählt, die der Fonds entsprechend dem zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Finanztransaktionsplan des Fonds erhält. Die restliche Subskription ist in der Währung Liechtensteins zu entrichten.
- Zeitpunkt der Subskriptionszahlung: Liechtenstein muss seine Subskription innerhalb von sechs Monaten nach Annahme der Fondsmitgliedschaft entrichten.
- Erhöhung der Quote nachdem die sechzehnte allgemeine Quotenüberprüfung in Kraft getreten ist: Liechtensteins Quote erhöht sich auf SZR 150 Millionen, ….“
Uwe Fischer, Rötis 25, Eschen