Die Regierung hat am 12. März 2024 Massnahmen zur Anpassung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates genehmigt. Diese sollen die Personalvorsorge der rund 4’600 bei der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) versicherten Personen langfristig sichern.
Die SPL wurde 2014 ins Leben gerufen und litt aufgrund von Negativzinsen unter unerwünschten Umverteilungen von Aktivversicherten zu Rentnern. Um dies zu korrigieren, schlägt die Regierung verschiedene Massnahmen vor. Dazu gehört die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse für die Rentner, die im alten System PVS sind. Das sind aktuell 719 Personen, die vor 2014 in Rente gegangen ist.
Weiters ist die Einführung optionalen variabler Renten geplant. Dies wird aber nicht per Gesetz eingeführt. Der Stiftungsrat der SPL erhält die Möglichkeit, dies einzuführen, wenn die Voraussetzung dafür vorliegen.
Des Weiteren sollen unerwünschte Umverteilungen zwischen Rentnern nach 2014 und Aktivversicherten durch die Ausfinanzierung bestehender Renten reduziert werden. Die Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital sowie die Erhöhung der Sparbeiträge sind zusätzliche Massnahmen zur Stärkung der SPL. Diese Schritte sind notwendig, um die unerwünschten Umverteilungen zu stoppen und die finanzielle Stabilität der SPL langfristig zu gewährleisten.