Die Regierung plant mit der Reform des Verwaltungsstrafrechts die Möglichkeit der Ersatzfreiheitsstrafe im Verwaltungsstrafrecht abzuschaffen. Ein Deutschland gibt es bereits seit längerem ähnliche Diskussionen, dort geht es allerdings um das gerichtliche Strafrecht.
Man könnte auf die Idee kommen, dass jemand der weiss, dass von ihm «nichts zu holen» ist, dadurch einen Freibrief für Verwaltungsstrafen sieht? Das Strafrecht dien der Prävention, soll Menschen also von Straftaten abhalten.
Das Justizministerium schreibt dazu:
Die Mehrheit der im Verwaltungsstrafrecht ausgesprochenen Bussen fallen betragsmässig gering aus. Dies bedeutet, dass die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe für eine solche Busse in den meisten Fällen lediglich ein oder zwei Tage betragen würde. Bei querulantischen Personen ist nicht davon auszugehen, dass sie sich durch den Vollzug einer so kurzen Ersatzfreiheitsstrafe von weiteren Straftaten abhalten lassen.
Die Herausforderungen in der praktischen Umsetzung bzw. Vollziehung einer solchen Ersatzfreiheitsstrafe stehen in keinem Verhältnis zu den wenigen Anwendungsfällen. Die im neuen Verwaltungsstrafrecht vorgesehenen Bussen können bei Nichtbezahlung mittels eines Exekutionsverfahrens eingezogen werden. Die Regierung erachtet es daher als vertretbar, auf die Möglichkeit der Ersatzfreiheitsstrafe zu verzichten.
Wie viele Ersatzfreiheitsstrafen in den letzten Jahren vollzogen wurden?
Das Ministerium teilte uns mit, dass zwischen 2019 und 2023 im Landesgefängnis keine Ersatzfreiheitsstrafen wegen Verwaltungsstrafen vollzogen wurden.