Ein Liechtensteiner musste sich am Freitag vor dem Fürstlichen Landgericht verantworten, weil er 20 Hanfsamen in den Niederlanden bestellt haben soll. Das Paket, das an ihn adressiert war, wurde vom Schweizer Zoll abgefangen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage und warf ihm vor, Hanfsamen mit einem THC-Gehalt von über einem Prozent zur Cannabiszucht bestellt zu haben.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und betonte, dass er die Samen weder bestellt noch erhalten habe. Der Zeitpunkt im April 2023 fiel zudem in eine Phase kurz vor einem mehrmonatigen Auslandsaufenthalt. Es wäre unlogisch gewesen, zu diesem Zeitpunkt Samen für die Zucht zu bestellen.
Er vermutet, dass jemand von seiner Abwesenheit wusste und die Samen in seinem Namen bestellte, um sie dann aus dem Briefkasten zu entnehmen. Es gab bereits früher Probleme mit dem Briefkasten.
Der Richter zweifelte an dieser Version. Es sei lebensfremd, dass jemand anders die Bestellung aufgegeben habe. Die Adresse gehöre dem Angeklagten, der bereits früher wegen Drogendelikten aufgefallen sei. Darum sei er zweifelsfrei davon überzeugt, dass der Angeklagte die Samen selbst bestellt hatte. Die Tatsache, dass der Angeklagte ins Ausland ging, könne das nicht ausschliessen, da er die Samen auch später hätte züchten können oder sie mitnehmen hätte können.
Der Richter verhängte eine Busse von CHF 800 und führte aus, dass die Samen erst noch angepflanzt werden müssten und somit die Tat in einem frühen Stadium geblieben sei. Daher das milde Urteil.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.
1 Ihre Meinung
Haha…Wer bestellt Hanfsamen um diese dann auf reisen mitzunehmen ??? 😀 Lustige Ideen hat der Richter lol