Startseite InlandGericht Wegen falschem Vermögensverzeichnis vor dem Landgericht

Wegen falschem Vermögensverzeichnis vor dem Landgericht

Fürstliches Landgericht
Eiskönigin

Ein LKW-Fahrer stand vor dem Fürstlichen Landgericht, beschuldigt, dem Gerichtsvollzieher falsche Informationen über sein Beschäftigungsverhältnis gegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er im April 2024 erklärt habe, keiner unselbständigen Tätigkeit nachzugehen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt angestellt war.

Der Angeklagte behauptete, nicht mehr bei seinem früheren Arbeitgeber beschäftigt zu sein, sondern selbständig in der Schweiz tätig zu sein. Im Verlauf der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass er noch geringfügig bei seinem früheren Arbeitgeber angestellt war, etwa einen Tag im Monat. Er erkannte seinen Fehler an.

Die Landrichterin verhängte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen, wobei der niedrigste Tagessatz von CHF 15 angewendet wurde, was insgesamt 900 Franken entspricht. Die Strafe wurde zur Bewährung für eine Probezeit von 3 Jahren ausgesetzt, so dass derzeit keine Zahlungen fällig sind.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Eiskönigin

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