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Warum wählen wir keine Richter?

Ein Richter schreibt ein Urteil
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Es wurden schon viele Argumente ausgetauscht. Auch zur Gewaltenteilung. Aber eine Frage wurde aus meiner Sicht noch nicht thematisiert: Warum wählen wir eigentlich keine Richter?

In der Schweiz gibt es Beispiele, wo Richter direkt vom Volk gewählt werden. Doch persönlich habe ich stets Bedenken gegenüber diesem Ansatz gehegt. Die Sorge, dass man vielleicht nicht den geeignetsten Richter, sondern lediglich den von «seiner» Partei vorgeschlagenen wählt, liegt dabei im Vordergrund. Ich sehe es genau vor mir, wie das laufen würde: «Den wähl i mol nid, des isch an Rota.» oder umgekehrt.

Die gegenwärtige Praxis in Liechtenstein, bei der Richter auf Vorschlag des Landtags und unter der Angelobung des Erbprinzen ernannt werden, erscheint mir durchaus sinnvoll. In einer kleinen Gemeinschaft wie unserer geht es nicht allein um direkte Demokratie, sondern auch darum, geeignete und qualifizierte Personen zu finden, die die anspruchsvolle Aufgabe eines Richters oder einer Richterin gewissenhaft ausüben können.

Die Gefahr von parteipolitischen Einflüssen auf die Justiz sollte nicht unterschätzt werden. Wenn man selbst einmal vor dem Richter sitzt, könnte der denn vielleicht denken: «Du hast mich mal sicher nicht gewählt».

Darum halte ich die bestehende Praxis für angemessen, um kompetente und unparteiische Richter zu gewährleisten. Genau so in der Regierung. Es geht darum, die besten Köpfe für diese verantwortungsvolle Position zu finden, und nicht um einen Beliebtheitswettbewerb, der gerade heute mit Social Meida bei einer Volkswahl stattfinden würde.

Darum werde ich für Nein stimmen.

Mark Hasler

Eiskönigin

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