Im Jahr 2019 stimmte der Landtag und anschliessend die Stimmbevölkerung für den Spitalsneubau – genauer gesagt für den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 65.5 Mio. Mehrere Überarbeitungen und Kostensteigerungen machten eine neuerliche Befassung des Landtags erforderlich.
Im Frühling 2023 legte die Regierung einen Bericht und Antrag vor, der einen Ergänzungskredit vorsieht. Der Landtag stimmte daraufhin mehrheitlich für eine Weiterverfolgung, gab jedoch der Regierung den Auftrag, die Geburtenstation und die Pandemiegefahren zu berücksichtigen. Die Regierung hat die daraufhin das Projekt überarbeitet. Gesundheitsminister Manuel Frick präsentierte heute den aktuellen Stand und das geplante weitere Vorgehen.
Kosten konnten reduziert werden
Die Geschossfläche wurde und die Gebäudekubatur wurden optimiert. Weiter konnte die Wandstärke minimiert werden. Dadurch wurde die benötigte Betonmenge reduziert, was zu deutlich niedrigeren Kosten führen wird. Die Nutzfläche und die Zimmerzahl wurde dabei nicht reduziert. Die Tiefgaragenfläche verkleinert.
Die Regierung möchte vom Landtag vier Ergänzungskredite:
- Genereller Ergänzungskredit für das überarbeitet Projekt: CHF 6.0 Mio.
- Pandemievorkehrungen: CHF 0.6 Mio.
- Ausstattung der Geburtenstation: CHF 1.0 Mio.
- Fassaden-Photovoltaik-Anlagen: CHF 1.7 Mio.
Für die Weiterverfolgung des Neubauprojekts ist der erste Ergänzungskredit notwendig. Wird dieser abgelehnt, ist der Neubau nicht möglich. Die weiteren drei Elemente sind optional.
Das bedeutet, dass das die Kosten für das Gesamtprojekt nun 93.5 Mio Franken betragen. Dieser Betrag ist indexiert und kann noch steigen, wenn der Baukostenindex steigt.
Für ungeplante Kosten ist im Projekt eine ausreichende Bauherrenreserve vorgesehen. Ungeplante Kosten sollten dadurch keine entstehen.
Weiteres Vorgehen
Der nächste Schritt ist die Behandlung des Bericht und Antrags im März-Landtag. Die weitere Planung kann voraussichtlich im Spätsommer starten.
Im Idealfall kann der Betrieb des Landesspitals am neuen Standort im Frühjahr 2029 aufgenommen werden. Falls der Grund-Ergänzungskredit abgelehnt wird, müsste das Landesspital auf absehbare Zeit in der jetzigen Infrastruktur weiterarbeiten.
Die einzelnen vier weiteren Ergänzungskredite, z.B. für die Geburtenstation führen dann dazu, dass diese nicht realisiert werden könnte – der restliche Neubau könnte aber stattfinden. Alle vier Ergänzungskredite sind Referendumsfähig. Ob es ein solches gibt, ist für Frick schwierig abzuschätzen. Seiner Einschätzung ist es wegen der Höhe ist es nicht zwingend.
Bei einer Ablehnung wären auch für die Aufrechterhaltung des Betriebs am aktuellen Standort zwingend notwendige Erneuerungen und Umbauten des 40 Jahre alte Gebäudes erforderlich. Im laufend Betrieb schwierig, wie man aus ähnlichen Fällen in der Schweiz weiss. Gewisse Defizite wie die Raumhöhe bringt man nicht zu beheben.