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Regierung will Zweitwohnsitzabgabe einführen

Ferienhäuser in Malbun
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Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni und Christoph Beck, Vorsteher der Gemeinde Triesenberg, präsentierten heute den Vernehmlassungsbericht für das «Gesetz über die Erhebung einer Abgabe auf Zweitwohnungen».

In vielen touristisch geprägten Regionen der Schweiz und Österreich sind Tourismus- und Zweitwohnungsabgaben gängige Praxis. Bisher fehlte den Gemeinden in Liechtenstein jedoch eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Abgaben auf Zweitwohnungen.

Das vorgeschlagene Gesetz ermöglicht allen Gemeinden die Erhebung einer Zweitwohnungsabgabe, was laut Verfassung möglich ist. Dies betrifft hauptsächlich Triesenberg, wo derzeit 2’204 ungenutzte Wohneinheiten existieren, davon 981 in Malbun. Das vorgeschlagene Gesetz orientiert sich am Vorarlberger Gesetz von 2023 über die Erhebung von Abgaben auf Zweitwohnsitze und Leerstände.

Worum geht es?

Die Gemeinden können durch Gemeinderatsbeschluss eine Zweitwohnungsabgabe einführen. Abgabepflichtig sind Wohnungen ohne Wohnsitzmeldung im ZPR für mehr als 26 Wochen im Kalenderjahr, wobei Ausnahmen auf Objektebene geplant sind.

Wer ist betroffen?

Die Abgabepflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer, überträgt sich jedoch bei ganzjähriger Vermietung auf den Mieter.

Wie wird die Abgabe berechnet?

Ob die Abgabe eingehoben wird und wie hoch diese ausfällt, kann jede Gemeinde selbst entscheiden. Die jährliche Abgabe richtet sich nach der Geschossfläche der Zweitwohnung und wird durch ein Gemeindereglement festgelegt. Der Maximalsatz beträgt 15 Franken pro Quadratmeter, mit einem absoluten Höchstsatz von 2’250 Franken. Unterschiedliche Sätze können für verschiedene Teile des Gemeindegebiets festgelegt werden, abhängig von den Zweitwohnungsanteilen.

Die Abgabe reduziert sich um die Hälfte, wenn die Zweitwohnung mindestens sechs Wochen im Jahr zu marktüblichen Konditionen vermietet wird. Bei mindestens zehn Wochen Vermietung entfällt die Abgabe vollständig.

Gibt es Ausnahmen?

Ausnahmen plant die Regierung nur auf Objektebene. So sollen beispielsweise Maises oder Almhäuser ausgenommen werden. Nicht geplant sind bis jetzt noch Ausnahmen bei den Steuerpflichtigen. So kann es sein, dass jemand aus einem triftigen Grund nicht in der Wohnung wohnen kann, z.B. wegen eines Auslandsaufenthalts, einer längeren Erkrankung oder weil er im Gefängnis sitzt. Monauni gibt zu, dass man sich über diese Fälle noch keine Gedanken gemacht hat, aber es sei ja nur eine Vernehmlassung und genau derartiges könne noch berücksichtigt werden.

Wofür werden die Einnahmen verwendet?

Die Einnahmen aus der Zweitwohnungsabgabe sollen der Tourismusförderung dienen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Vorsteher Beck plant, das Reglement zwischen der ersten und zweiten Lesung im Landtag fertigzustellen, um den Abgeordneten klare Entscheidungsgrundlagen zu bieten.

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