Startseite InlandGericht Cannabis mitgebracht – Geldstrafe für Ukrainer

Cannabis mitgebracht – Geldstrafe für Ukrainer

Landgericht
Eiskönigin

Die letzte Strafverhandlung vor Weihnachten hatte zwei ukrainische Flüchtlinge aus Vaduz im Fokus, denen der Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln vorgeworfen wurde.

Beide Angeklagte erschienen nicht vor dem Landgericht. Dem Erstangeklagten konnte die Ladung nicht mehr zugestellt werden, da er Liechtenstein verlassen hat. Das Verfahren gegen ihn wurde daher ausgeschieden. Der Zweitangeklagte hat die Ladung bei der Post abgeholt. Da er von der Landespolizei bereits befragt wurde und der Landrichter seine Anwesenheit nicht zwingend erforderlich erachtete, beschloss er, die Verhandlung in Abwesenheit durchzuführen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Zweitangeklagten vor, im Juli in Mauren eine nicht näher bestimmbare Menge Cannabis, mindestens jedoch 4.8 Gramm, mitgebracht und gemeinsam mit dem Erstangeklagten in Form eines Joints konsumiert zu haben. Bei der Einvernahme durch die Landespolizei machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht gebraucht.

Das Gericht verurteilte den Zweitangeklagten nach der kurzen Verhandlung zu einer Geldstrafe von 900.- Franken für den Besitz von Betäubungsmitteln und einer Busse von 300.- Franken wegen vorsätzlichen Konsums. Die Geldstrafe wurde mit einer Probezeit von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte bisher unbescholten war. Die Busse muss er jedoch begleichen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gibt die Möglichkeit des Einspruchs, wenn es für die Abwesenheit zwingenden Gründe gab und das Rechtsmittel der Berufung hinsichtlich der Schuld und der Strafhöhe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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