Das Bundesverfassungsgericht ordnete am Dienstag an, dass die Bundestagswahl 2021 in Teilen Berlins wiederholt wird. Gründe sind schwere Pannen an zahlreichen Wahllokalen.
Die Entscheidung betrifft 455 von 2.256 Wahlkreisen in Berlin, die auch als Bundesland gilt. Eine gleichzeitig durchgeführte Landtagswahl fand bereits im Februar eine komplette Wiederholung.
Trotz des Urteils werden keine Auswirkungen auf die Mehrheit der aktuellen Bundesregierung erwartet. Berliner ärgern sich seit Langem über die chaotischen Zustände der Hauptstadt, die in Deutschland oft für Spott sorgen und dem Bild der deutschen Effizienz widersprechen.
Am 26. September 2021 hatten in Berlin vier Wahlen stattgefunden: neben der Landtags- und Bundestagswahl auch Abstimmungen für die 12 Bezirksversammlungen und ein lokales Referendum.
Der Berlin-Marathon am selben Tag verschärfte die logistischen Probleme. Vor vielen Wahllokalen bildeten sich lange Schlangen, da Wähler mit zusätzlichen Stimmzetteln konfrontiert waren.
Einige Wahllokale meldeten einen Mangel an Stimmzetteln, während andere die falschen erhielten. Daraus resultierten zahlreiche ungültige Stimmen.
Zudem veröffentlichten Medien erste Hochrechnungen, obwohl noch Wähler anstanden, um auch nach 18 Uhr ihre Stimme abzugeben.