Die Energiekostenpauschale wurde als Mittel zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Haushalte eingeführt. Die Einkommensgrenze für anspruchsberechtigte Haushalte wurde im Laufe des Jahres 2023 erhöht, um eine breitere Basis abzudecken. Zudem wurde ein Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen gewährt, um die Belastung durch gestiegene Kosten zu mildern.
In einer letzten Landtagssitzung hat Manfred Kaufmann (VU) im Rahmen einer kleinen Anfrage verschiedene interessante Fragen rund um die Einführung und Verlängerung der Energiekostenpauschale gestellt. Regierungsrat Manuel Frick antwortete auf die Fragen und gab Einblicke in die bisherigen Ergebnisse.
1. Anzahl der Anträge für die Energiekostenpauschale
Bislang wurden 3’542 Anträge gestellt, was etwa 48% der geschätzten 7.400 anspruchsberechtigten Haushalte entspricht. 2’914 Haushalte erhielten eine finanzielle Unterstützung, während 215 Anträge abgelehnt wurden. 413 Anträge sind noch in Bearbeitung.
2. Auszahlung der Energiekostenpauschale
Für die bisher unterstützten Haushalte wurden CHF 2,8 Mio. ausgezahlt. Die Gesamtkosten werden auf CHF 3,4 bis 3,7 Mio. geschätzt.
3. Anträge für Energiekostenzuschuss an Unternehmen
Es wurden 53 Anträge eingereicht, wovon 36 aufgrund zu hoher Gewinnmargen oder zu geringer Energieintensität abgelehnt wurden. Die bisherigen 15 Genehmigungen verteilen sich auf verschiedene Branchen, wobei das Gastgewerbe und das verarbeitende Gewerbe den Grossteil ausmachen.
4. Anzahl der anspruchsberechtigten energieintensiven Unternehmen
Es gibt derzeit 15 anspruchsberechtigte Unternehmen.
5. Auszahlung des Energiekostenzuschusses an Unternehmen
Für die ersten drei Quartale wurden CHF 233.000 an 14 Unternehmen ausbezahlt. Es wird erwartet, dass für das vierte Quartal weitere CHF 80.000 fliessen. Die Verteilung der Beiträge erfolgt über verschiedene Branchen, wobei Gastgewerbe und verarbeitendes Gewerbe den grössten Anteil haben.