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Rückerstattungen der Mineralölsteuer für bestimmte Branchen bleiben bestehen

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Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, die Rückerstattungen der Mineralölsteuer zugunsten bestimmter Branchen beizubehalten. Diese Entscheidung wurde nach einer Überprüfung im Zusammenhang mit der laufenden Revision des CO₂-Gesetzes und internationalen Entwicklungen im Bereich Klima- und Handelspolitik getroffen.

Gemäss dem geltenden Mineralölsteuergesetz (MinöStG) werden bestimmten Branchen teilweise Steuerrückerstattungen gewährt. Die Diskussion über die Aufhebung der Rückerstattungen für konzessionierte Transportunternehmen ist bereits Teil der aktuellen Beratungen im Parlament im Rahmen der Revision des CO₂-Gesetzes für die Zeit nach 2024. Die Schweiz beteiligt sich auch an internationalen Verhandlungen, um Subventionen für fossile Energien einzuschränken.

Im Auftrag des Bundesrates hat das Wirtschaftsdepartement (WBF) die Rückerstattungen für die Land- und Forstwirtschaft, Pistenfahrzeuge, den Naturwerkstein-Abbau, die Berufsfischerei und bestimmte stationäre Verwendungen von Treibstoffen überprüft. Die Ergebnisse der Regulierungsfolgenabschätzung zeigen, dass die erwartete Reduktion der CO₂-Emissionen durch die Aufhebung oder Reduzierung der Rückerstattungen sehr gering wäre. Dies liegt vor allem daran, dass in diesen Branchen häufig spezialisierte Anwendungen und spezielles Gelände existieren, für die es keine Alternativtechnologien gibt. Gleichzeitig haben die Rückerstattungen für die betroffenen Branchen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung.

Basierend auf diesen Ergebnissen hat der Bundesrat beschlossen, die Rückerstattungen unverändert beizubehalten. Dies bedeutet, dass die betroffenen Branchen weiterhin von den Steuerrückerstattungen profitieren können.

Eiskönigin

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