Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 22. November 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet. Mit der Einführung der neuen elektronischen Identität (E-ID) sollen Nutzerinnen und Nutzer zukünftig die Möglichkeit haben, sich sicher, schnell und unkompliziert digital auszuweisen.
Die E-ID wird vom Bund herausgegeben und soll den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten. Zudem ist die Nutzung der E-ID kostenlos und freiwillig. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden können, ob sie die E-ID nutzen möchten oder nicht.
Ein weiterer Vorschlag des Bundesrates ist, dass die für den Betrieb der E-ID erforderliche Infrastruktur auch von kantonalen und kommunalen Behörden sowie von Privatpersonen genutzt werden kann. Dadurch soll gewährleistet werden, dass auch andere elektronische Nachweise, wie beispielsweise elektronische Führerscheine oder elektronische Gesundheitskarten, ausgestellt werden können.
Die Einführung der E-ID bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Durch die digitale Identifikation können Behördengänge und andere Verwaltungsprozesse deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Lange Wartezeiten oder das Ausfüllen von umfangreichen Formularen gehören somit der Vergangenheit an.