Startseite Inland Liechtensteiner Erbrecht soll modernisiert werden

Liechtensteiner Erbrecht soll modernisiert werden

Regierungsgebäude Vaduz
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Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Erbrechtsreform verabschiedet. Das Ziel der Reform ist, das Erbrecht in Liechtenstein zeitgemässer und flexibler zu gestalten.

Das bisherige Pflichtteilsrecht der Vorfahren wird aufgehoben, was eine deutlich flexiblere Gestaltung des Nachlasses ermöglicht. Dies bedeutet, dass Erblasser nun mehr Kontrolle über ihre Vermögensverteilung nach ihrem Ableben haben.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Gleichbehandlung von Schenkungen zu Lebzeiten. Unabhängig von der Art der Schenkung werden diese nun bei der Berechnung des Pflicht- oder Erbteils gleich behandelt. Zusätzlich wird eine zehnjährige Frist für die Anrechnung von Schenkungen bei Pflichtteilsberechtigten eingeführt. Diese Änderung schafft Klarheit und Gerechtigkeit bei der Bewertung von Schenkungen im Erbfall.

Das Gesetz führt auch neue Regelungen zur Abgeltung von Pflegeleistungen ein. Gewisse Pflegeleistungen können nun im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens geltend gemacht werden, was eine wichtige Anerkennung der fürsorglichen Bemühungen von Angehörigen und Pflegepersonen darstellt.

Die Anpassungen orientieren sich auch an der österreichischen Rezeptionsvorlage und betreffen unter anderem die Gründe für Erbunwürdigkeit und Enterbung. Zusätzlich werden die Verjährungsfristen vereinheitlicht. Alle erbrechtlichen Ansprüche unterliegen nun einer relativen Verjährungsfrist von drei Jahren und einer absoluten Verjährungsfrist von 30 Jahren.

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