Zur Sicherung der Energieversorgung möchte die DpL ein Wasserkraftwerk am Rhein errichten. Dazu haben die Abgeordneten Thomas Rehak und Herbert Elkuch heute ein Postulat eingereicht, dass die Regierung auffordert, die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Ausleitkraftwerks zu prüfen.
Nach den Plänen soll Wasser aus dem Rhein in den Binnenkanal geleitet und beim Kanalauslauf zusammen mit dem Wasser des Binnenkanals wieder dem Rhein zurückgeführt. Das Projekt könnte nicht nur die Energieversorgung Liechtensteins stärken, sondern auch einen Beitrag zur regionalen Energieunabhängigkeit leisten.
Warum ein Wasserkraftwerk am Rhein?
Liechtenstein leidet unter einer unzureichenden Eigenversorgung mit elektrischem Strom und ist daher auf den Import von Strom aus benachbarten Ländern angewiesen, heisst es in der Begründung. Im Gegensatz zu erneuerbaren Energiequellen wie Sonne und Wind bietet Wasserkraft eine konstante Verfügbarkeit, Tag und Nacht, unabhängig von den Wetterbedingungen. Ein Ausleitkraftwerk, wie es hier vorgeschlagen wird, könnte eine nachhaltige Lösung für Liechtensteins Energiebedarf bieten.
Das vorgeschlagene Ausleitkraftwerk würde südlich der Rheinbrücke bei Bendern Wasser aus dem Rhein entnehmen und in den Binnenkanal leiten. Das entnommene Wasser fliesst dann gemeinsam mit dem Wasser des Binnenkanals in Richtung Kanalauslauf in Ruggell, wo es durch Turbinen mit Generatoren gestaut wird. Dieses Gestänge erzeugt das benötigte Gefälle für Niederdruckturbinen, die den erzeugten Strom in den Rhein zurückleiten.
Ein entscheidender Vorteil dieses Projekts sehen die DpL Abgeorneten darin, dass das Rheinbecken nicht verändert wird. Der Rhein bleibt für Geschiebetransport, Schwemmholz und die Bewältigung von Hochwasser unverändert zuständig, wie es bisher der Fall war. Die Biodiversität am Rheindamm bliebe unberührt, da sämtliche Teile des Kraftwerks auf liechtensteinischem Gebiet liegen würden.
Rechtliche Rahmenbedingungen unklar
Dass es noch einige rechtliche Punkte zu klären gibt, ist klar. Diese Fragen müsse die Regierung zusammen mit dem Schweizer Bundesrat und der Regierung des Kantons St. Gallen klären, so Rehak. Aus seiner Sicht braucht es eine Vereinbarung, wie hoch die Restwassermenge im Rhein sein müsse.