Startseite AuslandÖsterreich Vorarlberg bewilligt Abschuss eines Wolfes

Vorarlberg bewilligt Abschuss eines Wolfes

Wolf in Vorarlberg
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In der Nacht vom 16. auf den 17. August kam es erneut zu Wolfsrissen auf der Alpe Nenzigast in Klösterle. Zwei Schafe wurden gerissen, zwei weitere verletzt und mehrere Tiere werden vermisst, wie der Landeswildbiologe Hubert Schatz bestätigt. Für Landesrat Christian Gantner sind die Verluste und Verletzungen der Alptiere nun nicht mehr hinnehmbar. Aus diesem Grund wurde ein Entnahmebescheid für einen Schadwolf im Gebiet Hinteres Klostertal und Hinteres Silbertal erlassen.

Besonders in Gebieten mit schwierigen Geländeverhältnissen sind die Herdenschutzmassnahmen für die Tierhalter und Älpler nicht zumutbar. Landesrat Gantner betont, dass es nicht sein kann, dass der Tierschutz bei qualvoll getöteten Schafen und Ziegen keine Rolle mehr spielt und die Nutztiere dem Wolf zum Frass vorgeworfen werden.

Seit dem 14. April 2023 wurde die Anwesenheit eines Schadwolfes im Bereich Klostertal/Silbertal festgestellt. Insgesamt wurden 16 Wild- und Nutztierrisse gefunden, die höchstwahrscheinlich auf diesen Wolf zurückzuführen sind. Bei neun der Risse liegt eine DNA-Bestätigung vor, bei vier Fällen steht das Ergebnis noch aus und bei drei Nutztierrissen konnte die DNA aufgrund der Nachnutzung durch andere Tiere nicht eindeutig nachgewiesen werden. Bei zwei weiteren toten Schafen konnte die Todesursache nicht abschliessend geklärt werden.

«Es ist daher wichtig, schnell und entschlossen zu handeln, um die Gefahr des Schadwolfes für die Alpwirtschaft einzudämmen», betont Gantner. Aus seiner Sicht wäre es falsch, in der aktuellen Situation nichts zu tun und tatenlos zuzusehen, da nicht der Wolf, sondern die Land- und Alpwirtschaft in Gefahr ist.

Falls sich die Ausnahme von den Schonvorschriften und dem Artenschutz für den Schadwolf nicht als wirksam erweist, fordert Landesrat Gantner eine rasche Lösung auf Verordnungsweg sowie eine Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene. Die derzeitige Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU ist über 30 Jahre alt und müsse dringend an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

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