Gemäss einer Meldung des Österreichischen Rundfunks (ORF) wird Alt-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nun definitiv vor Gericht verantworten müssen. Ein Strafantrag wurde laut dem ORF am Freitag von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebracht. Der Vorwurf im Raum lautet auf Falschaussage, die Kurz während seiner Befragung im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss im Juni 2020 gemacht haben soll. Dies betrifft die Frage, ob Kurz in die Pläne rund um die Staatsholding ÖBAG involviert war oder lediglich informiert wurde.
Kurz› damaliger Kabinettschef im Bundeskanzleramt, Bernhard Bonelli, sowie Bettina Glatz-Kremsner, ehemalige ÖVP-Vizeparteichefin und vormalige Generaldirektorin der Casinos Austria, sollen demnach ebenfalls mitangeklagt werden. Sie stehen unter dem Verdacht der Falschaussage in Zusammenhang mit den gleichen Ereignissen.
Im Fall einer Verurteilung drohen dem gescheiterten Politiker eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Der ORF zitiert Kurz, der bereits im Vorfeld der möglichen Anklage betonte, dass er einen Freispruch erwartet.
Gegen die Anklage ist noch ein Rechtsmittel möglich. Es gilt die Unschuldsvermutung.