fand vor dem Fürstlichen Landgericht eine Verhandlung statt, bei der ein türkischstämmiger Mann angeklagt war, seine Frau im vergangenen Jahr bei einem eskalierenden Streit dreimal ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Angeklagte gab an, sich nicht mehr genau daran erinnern zu können. Er hatte aufgrund einer Fussentzündung Antibiotika und Schmerzmittel eingenommen und zudem eine halbe Flasche Wodka oder Gin getrunken. Dennoch erklärte er, dass es stimme, wenn seine Frau behauptete, er habe sie geschlagen.
Die Ehefrau bestätigte die Version des Angeklagten bezüglich des Alkohols und der Medikamente. Sie sagte aus, dass ihr Mann normalerweise nicht so sei. Vor diesem Vorfall habe es nie zu einem Streit zwischen ihnen gekommen. An diesem Tag sei er jedoch ausser sich gewesen und nicht er selbst.
Nach dem Vorfall habe er ein Betretungsverbot von 10 Tagen erhalten. Kurz darauf hätten sie sich wieder versöhnt. Er sei dann noch einige Zeit in der Türkei gewesen, und seit dem Sommer würden sie wieder zusammenwohnen. Sie hätten kein Problem mehr miteinander.
Aussergerichtlicher Tatausgleich
Aufgrund dieser Aussagen regte der Landrichter einen aussergerichtlichen Tatausgleich an, den er aufgrund der Versöhnung bereits als abgeschlossen ansah. Nach Zahlung eines Pauschalbetrags von 350 Franken für die Verfahrenskosten wurde das Verfahren daraufhin ohne Urteil eingestellt. Der Mann bleibt daher im juristischen Sinne unbescholten.