Die Regierung hat in ihrer heutigen Sitzung einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) unternommen. Durch die Verabschiedung des Berichts und Antrags zur Abänderung des Rechtshilfegesetzes eröffnet die Regierung den liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit einer engeren Kooperation mit der EUStA im Bereich der Rechtshilfe.
Die EUStA ist eine unabhängige und dezentralisierte Staatsanwaltschaft der Europäischen Union und fungiert als supranationale Organisation. Ihre Aufgabe besteht darin, grenzüberschreitende Straftaten gegen den EU-Haushalt zu untersuchen und zu verfolgen. Dies umfasst Delikte wie Betrug, Korruption, schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug mit einem Schadensbetrag von mindestens 10 Millionen Euro sowie mit diesen Straftaten in Verbindung stehende Geldwäsche. Hierbei arbeitet die EUStA eng mit nationalen Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden zusammen.
Das bisherige Rechtshilfegesetz erlaubt ausschliesslich die Rechtshilfe an staatliche Institutionen. Eine direkte Rechtshilfe an die EUStA als supranationale Institution war somit bisher nicht möglich. Mit der vorliegenden Vorlage werden die bestehenden Regelungen der Rechtshilfe in Strafsachen nun auch auf die EUStA anwendbar gemacht.
Durch diese Abänderung des Rechtshilfegesetzes wird die Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der EUStA erheblich erleichtert. Strafverfolgungsbehörden in Liechtenstein können künftig Informationen und Beweismittel mit der EUStA teilen und gemeinsame Ermittlungen bei grenzüberschreitenden Straftaten durchführen. Dies wird die Effizienz bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität weiter verbessern und zu einer effektiveren Strafverfolgung beitragen.
Die Regierung von Liechtenstein betont die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen grenzüberschreitende Straftaten. Die Abänderung des Rechtshilfegesetzes ist ein weiterer Schritt, um diese Zusammenarbeit zu stärken und den Schutz des EU-Haushalts zu gewährleisten. Durch den erleichterten Informationsaustausch und die engere Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden wird Liechtenstein seinen Beitrag zur grenzüberschreitenden Sicherheit und zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Europäischen Union leisten.
Mit der Verabschiedung des Berichts und Antrags zur Abänderung des Rechtshilfegesetzes will die liechtensteinische Regierung die Kooperation mit der Europäischen Staatsanwaltschaft zu stärken. Die Maßnahme wird dazu beitragen, grenz