Finanzausgleich: Regierung will Mindestfinanzbedarf der Gemeinden anheben

Andreas Gritsch, Leiter Amt für Finanzen

Andreas Gritsch, Leiter Amt für Finanzen

Gemeinden sollen mehr Geld aus dem Finanzausgleich erhalten

Das Land soll den Gemeinden ab 2028 mehr Geld aus dem Finanzausgleich überweisen. Gemessen an den vergangenen vier Jahren wären es rund 6.6 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich. Das sieht der Bericht und Antrag vor, den die Regierung am Dienstag zuhanden des Landtags verabschiedet hat. Kern der Vorlage ist ein höherer Mindestfinanzbedarf: Er soll von 4’887 auf 5’156 Franken pro Einwohner steigen.

Der Faktor (k), mit dem der Mindestfinanzbedarf berechnet wird, soll zwar von 0.65 auf 0.63 sinken. Weil aber die Ausgaben der Gemeinden gestiegen sind, resultiert trotzdem ein höherer Betrag. Massgeblich ist der Finanzbedarf, also der Durchschnitt der Pro-Kopf-Ausgaben aller Gemeinden über die vergangenen vier Jahre. Für die Jahre 2022 bis 2025 beträgt er 8’184 Franken, bei der letzten Festlegung waren es 7’518 Franken – ein Anstieg um 8.9 Prozent.

Wie der Leiter des Amtes für Finanzen an der Medienkonferenz ausführte, geht ein Teil dieses Anstiegs auf den horizontalen Finanzausgleich selbst zurück: Die Zahlungen, die Schaan und Vaduz an die übrigen Gemeinden leisten, werden in deren Aufwand verbucht und fliessen so in den Finanzbedarf ein.

Grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden

Alle Gemeinden haben in den vergangenen zehn Jahren im Durchschnitt Gewinne geschrieben, allerdings in sehr unterschiedlicher Höhe. Schaan wies im Schnitt jährlich rund 30 Millionen Franken aus, Vaduz rund 24 Millionen. In Planken und Schellenberg waren es je rund 0.5 Millionen Franken pro Jahr. Balzers, Triesen und Triesenberg verzeichneten wegen ihrer hohen Investitionstätigkeit eine leichte Mittelabnahme, während die Mittel in Schaan jährlich um durchschnittlich 23 Millionen und in Vaduz um 9 Millionen Franken zunahmen. Die Reserven pro Kopf konnten die Gemeinden seit 2008 insgesamt halten oder ausbauen.

Vier Stufen des Ausgleichs

Der Finanzausgleich ist in vier Stufen aufgebaut. Zuerst geben die steuerstarken Gemeinden einen Teil ihrer Steuerkraft an die schwächeren ab. 2025 umfasste dieser horizontale Ausgleich 23.1 Millionen Franken. Erreicht eine Gemeinde danach den Mindestfinanzbedarf nicht, schiesst das Land die Differenz zu – 2025 waren dies 7.8 Millionen Franken. In der dritten Stufe erhalten Gemeinden mit weniger als 3’300 Einwohnern Kleinheitszuschläge, die mit zunehmender Grösse linear abnehmen; 2025 betrugen sie 12.3 Millionen Franken. Schliesslich erhält Triesenberg einen gesetzlich festgelegten Sonderzuschlag von jährlich 3.4 Millionen Franken für besondere Aufgaben im Zusammenhang mit Malbun.

Den Faktor (h), der die Höhe des horizontalen Ausgleichs bestimmt, will die Regierung unverändert bei 37 Prozent belassen. Die 2024 eingeführte Stufe habe die Unterschiede in der Steuerkraft wirksam verringert, die Gebergemeinden seien trotz ihrer Ausgleichsleistungen weiterhin finanziell sehr leistungsfähig.

Vor allem steuerschwache Gemeinden profitieren

Von den höheren Zahlungen des Landes profitieren vor allem Gemeinden mit geringerer Steuerkraft. Wie viel tatsächlich fliesst, hängt allerdings von der künftigen Entwicklung der Steuerkraft in den einzelnen Gemeinden ab.

Das letzte Wort hat der Landtag.