Social-Media-Verbot für Kinder: Brüssel stoppt nationale Alleingänge

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Die EU-Kommission bremst mehrere Mitgliedstaaten, die Kindern und Jugendlichen per Gesetz den Zugang zu sozialen Netzwerken verwehren wollen. Am Donnerstag hat sie die Stillhaltefrist für entsprechende Gesetzesentwürfe aus Österreich, Belgien, der Slowakei und Portugal um ein Jahr verlängert. Diese Länder dürfen ihre Regeln damit vorerst nicht in Kraft setzen. Die Sperre gilt auch für weitere nationale Vorhaben, die noch in Vorbereitung sind.

Die Kommission stützt sich dabei auf das sogenannte TRIS-Verfahren. Darüber müssen die Mitgliedstaaten neue technische Vorschriften vorab in Brüssel melden. Stellt die Kommission innerhalb von drei Monaten nach der Meldung fest, dass ein Entwurf einen Bereich betrifft, für den sie selbst einen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat, verschiebt sich die nationale Regelung um zwölf Monate. Legt der Rat in dieser Zeit seinen Standpunkt in erster Lesung fest, kann die Frist um weitere sechs Monate verlängert werden.

Verweis auf den Kids Act

Hintergrund ist der sogenannte Kids Act, den Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 17. September vorgestellt hat. Die geplante Verordnung soll den Schutz Minderjähriger im Netz EU-weit einheitlich regeln. Kommissionssprecher Thomas Regnier begründete den Schritt mit der Gefahr eines Flickenteppichs. Würden die Staaten eigene Regeln erlassen, gäbe es unterschiedliche Altersgrenzen und Gesetze in den einzelnen Mitgliedstaaten, und die Plattformen könnten die Vorgaben in einem so zersplitterten Markt nicht einhalten. Bis dahin werde der Digital Services Act weiterhin in allen Mitgliedstaaten durchgesetzt.

Nach dem Vorschlag der Kommission dürften Kinder unter 13 Jahren keine eigenen Social-Media-Konten mehr führen. Jüngere Teenager sollen sogenannte Mini-Konten erhalten, mit eingeschränkten Kontakten und höchstens einer Stunde Bildschirmzeit pro Tag. Ein selbst angegebenes Geburtsdatum soll als Altersnachweis nicht mehr genügen. Verboten werden sollen zudem endloses Scrollen, automatisches Abspielen und Empfehlungssysteme, die auf dem Nutzungsverhalten beruhen. Bei Verstössen drohen Bussen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Parlament und Rat müssen dem Vorschlag noch zustimmen.

Kritik aus Österreich

Österreich ist das erste Land, für das die Verlängerung gilt. Wien hatte Ende Juli einen Entwurf nach Brüssel gemeldet, der für Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube ein Mindestalter von 14 Jahren vorsieht. Umgesetzt werden soll das Verbot über eine Änderung des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes. Ohne ein Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren, kann es nun frühestens Ende Juli 2027 in Kraft treten.

Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) kritisierte die Verzögerung. Er kündigte an, das nationale Verfahren trotzdem voranzutreiben, damit das Verbot gleich nach Ablauf der Frist gelten könne. Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) sprach von einer unnötigen Verzögerung. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) bezeichnete es als inakzeptabel, dass Brüssel die Mitgliedstaaten blockiere, ohne selbst eine fertige europäische Lösung vorzulegen.

Auch aus dem Europaparlament kommt Kritik. Die französische Abgeordnete Stéphanie Yon-Courtin (Renew Europe) fordert, dass die Kommission ihre eigene Arbeit beschleunigt, wenn sie von den Mitgliedstaaten eine Pause verlangt. Die Kinder hätten keine Zeit zu verlieren.

Nicht betroffen sind Frankreich, Italien und Griechenland, die jeweils ein Mindestalter von 15 Jahren vorsehen. Ihre Stillhaltefristen waren bereits abgelaufen, als die Kommission den Kids Act präsentierte.