Regierung hält Pukelsheim-Initiative für nicht verfassungskonform

Nico Büchel vor dem Regierungsgebäude

Nico Büchel vor dem Regierungsgebäude | Foto: Gregor Meier

Die Volksinitiative zur Einführung des sogenannten Doppelten Pukelsheim-Verfahrens bei Landtagswahlen ist aus Sicht der Regierung nicht mit der Verfassung vereinbar. Sie beantragt beim Landtag, die Initiative „Fair gezählt. Fair gewählt.“ für nichtig zu erklären. Den entsprechenden Bericht und Antrag zur Vorprüfung hat die Regierung an ihrer Sitzung vom Dienstag, 29. September, verabschiedet.

Die Initiative will das Volksrechtegesetz (VRG) so abändern, dass die Mandate bei Landtagswahlen nach dem Doppelten Pukelsheim-Verfahren zugeteilt werden. Es ist bereits der zweite Anlauf: Eine inhaltlich im Wesentlichen gleichlautende Initiative war letztes Jahr eingereicht worden. Nachdem verfassungsrechtliche Bedenken aufgekommen waren, wurde sie vor der Behandlung im Landtag im Dezember 2025 zurückgezogen.

Rechtsgutachten eingeholt

Wegen dieser Vorgeschichte hat die Regierung die verfassungsrechtlichen Fragen beim neuen Initiativbegehren in einem Rechtsgutachten vertieft prüfen lassen. Das Ergebnis fällt deutlich aus: Beim vorliegenden Initiativtext bestünden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere die landesweite Oberzuteilung der Mandate, die das Doppelte Pukelsheim-Verfahren vorsieht, sei mit den Vorgaben der Verfassung nicht vereinbar.

Die Regierung anerkennt zwar, dass die Initiative grundsätzlich ein demokratiepolitisch nachvollziehbares Anliegen aufgreift. Gemäss Volksrechtegesetz muss sie angemeldete Initiativbegehren jedoch darauf prüfen, ob sie mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen vereinbar sind und die formalen Voraussetzungen erfüllen. Das letzte Wort über die Nichtigerklärung hat nun der Landtag.