Schweiz anerkennt Liechtensteiner Berufsmatura – Hürde bleibt die zweite Landessprache
Wer in Liechtenstein die Berufsmatura absolviert, soll damit künftig auch in der Schweiz offiziell weiterkommen: Der Bundesrat hat am Dienstag die Unterzeichnung eines Abkommens mit Liechtenstein genehmigt, das die gegenseitige Anerkennung der Berufsmaturitätszeugnisse regelt. Ganz gleich behandelt werden die Abschlüsse allerdings nicht – Liechtensteiner Absolventen müssen zusätzlich Kenntnisse in einer zweiten Schweizer Landessprache nachweisen.
Das neue Abkommen soll demnächst unterzeichnet werden und am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Es ergänzt das Abkommen von 2014, mit dem die beiden Länder bereits die automatische Anerkennung von Fähigkeitszeugnissen und Berufsattesten der beruflichen Grundbildung vereinbart hatten. Damit erhalten nun auch die Berufsmaturitätszeugnisse eine stabile und dauerhafte völkerrechtliche Grundlage.
Deutsch und Englisch reichen nicht
Der Haken aus Liechtensteiner Sicht liegt in der Sprachenfrage. Für ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis sind Kenntnisse in zwei Landessprachen erforderlich – die liechtensteinische Berufsmatura umfasst als Pflichtfächer jedoch lediglich Deutsch und Englisch. Die Anerkennung liechtensteinischer Zeugnisse in der Schweiz erfolgt deshalb nur, wenn zusätzlich ein Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Landessprache vorgelegt wird, etwa in Französisch oder Italienisch.
Umgekehrt gilt diese Einschränkung nicht: Eidgenössische Berufsmaturitätszeugnisse werden in Liechtenstein bedingungslos anerkannt. Der Bundesrat begründet die Asymmetrie mit den Zielen des Bundes hinsichtlich der Beherrschung mehrerer Landessprachen.
Fünf Fachrichtungen an der BMS Liechtenstein
In Liechtenstein gibt es seit mehreren Jahren eine eigene Berufsmatura, die sich weitgehend an den Schweizer Rahmenlehrplänen orientiert. Die Berufsmaturitätsschule Liechtenstein in Vaduz bietet Lehrgänge in fünf Fachrichtungen an – von Technik, Architektur und Life Sciences über Wirtschaft und Dienstleistungen sowie Gesundheit und Soziales bis zu Gestaltung und Kunst –, jeweils als einjährige Vollzeitausbildung oder berufsbegleitend über vier Semester.
Das Abkommen trägt nach Angaben des Bundesrats auch der besonderen Stellung Liechtensteins im Schweizer Bildungssystem Rechnung: Das Fürstentum ist assoziiertes Mitglied der Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) sowie Gastmitglied der Schweizerischen Hochschulkonferenz. Bereits 2014 hatten der damalige Bundesrat Johann Schneider-Ammann und die damalige Regierungsrätin Aurelia Frick das erste Anerkennungsabkommen im Bereich der Berufsbildung unterzeichnet.
Einhellige Zustimmung in der Vernehmlassung
In der Schweiz stiess das Vorhaben auf breite Unterstützung. Die Vernehmlassung dauerte vom 2. Februar bis zum 11. Mai 2026; sämtliche 33 eingegangenen Stellungnahmen von Kantonen, politischen Parteien, Verbänden und weiteren interessierten Kreisen befürworteten die Vorlage.
Für junge Berufsleute im Land bringt das Abkommen vor allem Planungssicherheit: Die Berufsmatura öffnet den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen – und dieser Weg führt für Liechtensteiner Absolventen in aller Regel in die Schweiz. Mit der vertraglich abgesicherten Anerkennung ist die Durchlässigkeit zwischen den beiden Bildungssystemen ab 2027 dauerhaft gewährleistet.

