Kinder werden angehört – aber fühlen sich nicht gehört?

Veröffentlichung Bericht zur kindgerechten Justiz in Liechtenstein

Veröffentlichung Bericht zur kindgerechten Justiz in Liechtenstein | Bildquelle: 1FLTV - Das Liechtensteiner Fernsehen

Ein Kind sitzt nach einem vollen Schultag zwei Stunden vor einem Richter und fühlt sich am Ende beleidigt. Ein anderes erklärt dem Jugendamt klar, was es braucht – und erlebt, dass darüber hinweg entschieden wird. Zwei Sätze aus zwei Interviews, die das Kernproblem einer ersten umfassenden Studie zur kindgerechten Justiz in Liechtenstein auf den Punkt bringen.

Vorgestellt haben den Bericht am Donnerstag der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) und die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ). Erarbeitet wurde er von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), mitfinanziert von UNICEF Schweiz und Liechtenstein. Der Befund: Das Land hat brauchbare Ansätze, aber kein verbindliches System – und an entscheidenden Stellen klaffen Lücken.

Wer vertritt eigentlich das Kind?

Den auffälligsten Widerspruch fördern die Interviews dort zutage, wo Fachleute und Betroffene über dasselbe Verfahren reden. Richter und Ämter beschreiben eine Praxis, die funktioniert. Die beiden befragten Kinder erinnern sich anders. Ihre Aussagen seien zwar protokolliert, am Ende aber nicht ausschlaggebend gewesen. „Hätten sie eigentlich nicht mich fragen müssen, wenn sie sowieso etwas anderes wollen», sagt eines.

Diese Kluft zwischen formaler Beteiligung und erlebter Wirkung zieht sich durch den ganzen Bericht. Hinzu kommen handfeste Mängel bei Information und Begleitung: Kinder erfahren oft nur über ihre Eltern, was auf sie zukommt. Wird ein Entscheid gefällt, der ihrem geäusserten Willen widerspricht, dauert die Erklärung mitunter Tage bis Wochen – oder bleibt ganz aus. Verständliche Informationsmaterialien für Kinder gibt es kaum.

Am deutlichsten zeigt sich der Handlungsbedarf bei der Rechtsvertretung. Eine auf Kinder spezialisierte, unabhängige Vertretung, wie sie die Schweiz und Deutschland kennen, fehlt in Liechtenstein. Wer einen Anwalt hat, verdankt das in der Regel den Eltern – die ihn auch bezahlen. Das benachteiligt Kinder aus weniger begüterten Familien und birgt in Trennungsfällen Loyalitätskonflikte.

Besonders kritisch beleuchtet der Bericht die Rolle des Kinder- und Jugenddienstes (KJD). Er klärt ab, befragt, schreibt Stellungnahmen ans Gericht und begleitet Familien über Jahre – Funktionen, die anderswo auf mehrere Stellen verteilt sind.

Über den Bedarf an einer unabhängigen Kindesvertretung sind sich die Befragten erstaunlich einig. Gestritten wird über das Wie und Wann. Die Rechtsanwaltskammer arbeitet bereits an einem Pilotkonzept, die OSKJ will mitziehen. Das Amt für Justiz verweist auf den nötigen politischen Auftrag.

Immer wieder fällt dabei das Argument der Kleinstaatlichkeit: Lohnt sich für so wenige Fälle ein eigenes System? Knappe Fachressourcen, lange Wartezeiten bei Kinderpsychologen und Befangenheitsrisiken durch persönliche Nähe sind real. Kleinstaaten sollten keine teuren Einrichtungen aufbauen, sondern bestehende Strukturen nutzen.

Sechs Empfehlungen

Aus der Analyse leitet das Forschungsteam sechs Handlungsempfehlungen ab: eine unabhängige Rechtsvertretung für Kinder, bessere Information und Begleitung im Verfahren, verbindliche Standards für kindgerechte Anhörungen, eine stärkere Zusammenarbeit der Stellen, der Ausbau struktureller Voraussetzungen samt langfristig gestärkter Ombudsstelle sowie verpflichtende Weiterbildungen für alle beteiligten Fachpersonen.

Vieles hängt am politischen Willen. Schon 2023 hatte der UN-Kinderrechtsausschuss Liechtenstein gedrängt, die Anhörungsrechte von Kindern zu verbessern. Der Bericht will dafür die Grundlage liefern – und plädiert für einen Perspektivwechsel: Das Kind sei nicht primär Schutzobjekt, sondern Träger eigener Rechte.

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