EU einigt sich auf neue Rechte für Fluggäste
Reisende in der Europäischen Union sollen künftig von klareren Regeln profitieren: Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten haben sich auf eine Reform der Fluggastrechte verständigt. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und der zyprische Verkehrsminister Alexis Vafeades unterzeichneten die Vereinbarung in Strassburg. Bevor sie in Kraft tritt, müssen der Rat der Mitgliedstaaten und das Plenum des Parlaments noch zustimmen – das gilt allerdings als Formsache.
Mehr Transparenz bei den Preisen
Ein zentrales Ziel der Reform ist eine bessere Vergleichbarkeit der Ticketpreise. Wer online nach Flügen sucht, soll standardmässig den Preis inklusive Handgepäck angezeigt bekommen. Fluggesellschaften dürfen weiterhin günstigere Tarife anbieten, bei denen für grösseres Handgepäck zusätzlich gezahlt werden muss – wie es vor allem manche Billigfluglinien bereits handhaben.
Für minderjährige Kinder dürfen Sitzplätze neben den Eltern künftig ohne Aufpreis reserviert werden. Auch für Namensänderungen auf Tickets sollen keine Zusatzgebühren mehr anfallen. Wer digital eingecheckt hat, erhält zudem ein Anrecht auf ein kostenloses gedrucktes Ticket, und Passagiere können nicht zur Nutzung von Apps oder Online-Konten verpflichtet werden.
Entschädigung bleibt ab drei Stunden
Bei den Entschädigungen blieb es beim bisherigen Schwellenwert: Die Mitgliedstaaten hatten ihre Forderung aufgegeben, Zahlungen erst bei längeren Verspätungen vorzusehen. Damit haben Reisende weiterhin Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat – gestaffelt nach Distanz zwischen 250 und 600 Euro. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verantworten hat.
Die Fluggesellschaften müssen ihre Gäste zudem digital über deren Rechte informieren. Sowohl bei Verspätungen als auch bei Flugausfällen sollen Passagiere nach Angaben des Parlaments neun Monate Zeit haben, um einen Antrag auf Entschädigung einzureichen.
