Erfolg: Kleine Anfrage «JA zu Bargeld»

Jürgen Schädler und Herbert Elkuch

Jürgen Schädler und Herbert Elkuch reichen die Petition "Jah zum Bargeld" ein

Die Regierung misst dem Erhalt einer funktionsfähigen, flächendeckenden und diskriminierungsfreien Bargeldinfrastruktur grosse Bedeutung bei. Bargeld sei ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Teilhabe verschiedener Personengruppen, speziell für Personen, die elektronische Zahlungsmittel nicht nutzen können. Die Regierung unterstützt die Bevorratung von Bargeld für Krisenfälle. Bargeld könne bei Beeinträchtigungen elektronischer Zahlungssysteme einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit leisten.

Die Initiative «JA zu Bargeld» fixiert eine sanktionslose, diskriminierungsfreie gesetzliche Annahmesicherheit für Bargeld. Eine Zahlung mit Bargeld ist auch dann möglich, wenn ein Handwerker oder Online-Händler eine Rechnung ausstellt, die der Kunde am Post- oder Bankschalter bar einzahlen kann. Die Bareinzahlung landet als Buchgeld auf dem Konto des Betriebes, Spesen an Kartendienstleister entfallen. Möglich ist auch der Barverkauf von Wertkarten, Gutscheinen, Abos usw. für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen. Die Gleichstellung aller Marktteilnehmer ist damit nach Art. 31 der Landesverfassung gewährleistet. Die Bereithaltung von Wechselgeld wird mit der Initiative gegenüber der heutigen Praxis zum Schutz der Verkäufer praxisgerechter ausgestaltet.

Die Regierung will das Vorprüfungsergebnis der am 19. Feb. 2026 eingereichten Initiative erst bis spätestens im Dezember 2026 bekannt geben. Das ist sonderbar lang. Wir sind überzeugt, dass das Volk die Wahlfreiheit zwischen elektronischer Zahlung und gesetzlich gesicherter Bargeldzahlung sofort übernehmen würde. Wäre die Initiative vom Landtag eingereicht worden, hätte die Regierung die Vorprüfung innerhalb von 6 Wochen abschliessen müssen.

Die Initianten Jürgen Schädler Triesenberg und Herbert Elkuch Schellenberg

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