Rechtsgutachten zur Landesbibliothek: Muss der Landtag nochmals entscheiden?

Das alte Postgebäude in Vaduz

Das alte Postgebäude in Vaduz | Foto: Gregor Meier

Im Juni 2024 hat der Landtag den Ergänzungskredit für die neue Landesbibliothek in Vaduz abgelehnt. Die Gemeinde Vaduz sprang danach mit 5,43 Millionen Franken ein – und seither steht eine Frage im Raum: Muss die Regierung das Projekt trotzdem nochmals dem Parlament vorlegen, bevor sie weiterbauen kann? Ein Rechtsgutachten des Vaduzer Anwalts Dr. Michael Ritter, das dem Landesspiegel vorliegt, gibt jetzt Antwort – und die fällt differenzierter aus, als viele erwarten dürften.

Rückblick: Ein Projekt mit bewegter Geschichte

Die Planungen für die Umnutzung des markanten Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz zur neuen Heimat der Landesbibliothek reichen ins Jahr 2019 zurück. Damals genehmigte der Landtag einen Verpflichtungskredit von 22 Millionen Franken. Weil die Kosten stiegen, folgte 2023 ein Ergänzungskredit von 2 Millionen Franken – die bewilligten Landesmittel belaufen sich damit auf insgesamt 24 Millionen Franken.

Im Juni 2024 eskalierte die Lage: Die Regierung beantragte beim Landtag einen weiteren Ergänzungskredit von 7,57 Millionen Franken – 5,43 Millionen für gestiegene Baukosten und 2,14 Millionen zur Aufstockung der Bauherrenreserve. Nur gerade sieben Abgeordnete stimmten zu. Das Projekt schien am Ende.

Regierungschef Daniel Risch liess an der Landtagssitzung vom 13. Juni 2024 keinen Zweifel: „Wenn wir zu dem Nein sagen, dann heisst es, wir bauen dort gar nichts.» Auch Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter war unmissverständlich: „Wenn sie diesen nicht annehmen, dann ist klar, ist dieses Projekt erledigt und wir fangen von vorne an.»

Vaduz springt ein – und verändert die Ausgangslage

Was folgte, überraschte: Die Gemeinde Vaduz erklärte sich bereit, die abgelehnten 5,43 Millionen Franken für die Baukosten selbst zu übernehmen – ohne dass dafür zusätzliche Landesmittel nötig wurden. Die Vaduzer Stimmberechtigten hiessen diesen Kredit in einem Finanzreferendum gut. Die Finanzierungslücke bei den reinen Baukosten war damit geschlossen.

Für die Bauherrenreserve stehen Zusagen von privaten Institutionen und Spendern von 1,45 Millionen Franken in Aussicht. Zusammen mit der bestehenden Reserve von 1,32 Millionen Franken ergäbe das 2,77 Millionen Franken – rund 8 Prozent der Projektkosten. Die Regierung hatte 2024 selbst eine Reserve von 10 Prozent, entsprechend 3,46 Millionen Franken, als notwendig bezeichnet. Die Lücke beträgt laut Gutachten rund 690’000 Franken. Ob dieser Betrag anderweitig gedeckt werden kann, ist offen.

Was das Gutachten feststellt

Das Ministerium für Infrastruktur und Bildung beauftragte Dr. Ritter im August 2025, die Rechtsfrage zu klären. Sein Gutachten vom 28. August 2025 unterscheidet zwei Szenarien.

Wann ist eine erneute Befassung des Landtages zwingend?

Reichen die verfügbaren Mittel für Baukosten oder Bauherrenreserve nicht aus, braucht es einen erneuten Ergänzungskredit – und damit zwingend einen Landtagsbeschluss. Dasselbe gilt, wenn die Gemeinde Vaduz als Gegenleistung für ihr finanzielles Engagement so weitreichende Nutzungsrechte im Gebäude erhält, dass das ursprüngliche Projekt als wesentlich verändert gelten muss. Als wesentlich wäre etwa die dauerhafte Übertragung ganzer Stockwerke oder eine grundlegende Änderung des Gebäudezwecks zu werten. Als Extrembeispiel nennt das Gutachten die Zuteilung eines vollständigen Geschosses an die Gemeinde.

Wann darf der Landtag gar nicht abstimmen?

Hier geht das Gutachten weiter, als viele annehmen: Wenn keine zusätzlichen Landesmittel nötig sind, darf die Regierung das Geschäft dem Landtag nicht einmal zur formellen Abstimmung vorlegen – das wäre verfassungsrechtlich unzulässig. Ritter hält fest, dass es «nicht im Belieben der Regierung steht, bestimmte Geschäfte dem Landtag zur formellen Zustimmung zu übertragen, wenn die Zuständigkeit rechtlich bei der Regierung liegt». Eine formelle Zustimmung des Landtages sei nur dann möglich, wenn dieser dafür auch formell zuständig sei. Die erhöhte Beteiligung der Gemeinde Vaduz oder das Engagement privater Geldgeber begründen diese Zuständigkeit nicht.

Auch die früheren Ankündigungen von Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter – sie hatte im Februar 2025 einen neuen Bericht und Antrag an den Landtag in Aussicht gestellt – sind laut Gutachter für die aktuelle Regierung rechtlich nicht verbindlich: Es handle sich um politische Äusserungen, keine rechtlichen Verpflichtungen.

Konsultation statt Zustimmung: ein möglicher Mittelweg

Selbst wenn keine rechtliche Pflicht besteht, kann die Regierung den Landtag freiwillig und konsultativ einbeziehen. Ritter beschreibt diese Möglichkeit ausdrücklich: Ein Bericht und Antrag könnte dem Landtag zur Kenntnisnahme und nicht zur Genehmigung vorgelegt werden. Die formelle Entscheidungsbefugnis bliebe dabei bei der Regierung; der Landtag würde lediglich informiert und könnte seine Haltung signalisieren. Die Regierung könnte so politische Rückendeckung einholen, ohne rechtlich gebunden zu sein.