Landtag überweist Motion für Schutzstrategie bei Smartphones und Social Media

DPL

Thomas Rehak, Marion Kindle-Kühnis und Erich Hasler im Landtag am 1.4.2026 | Foto: Gregor Meier

Der Landtag hat eine Motion der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) mit 22 von 25 Stimmen angenommen. Die Motion fordert die Regierung auf, eine umfassende Schutzstrategie für die Smartphone-Benutzung und den Umgang mit sozialen Medien bei Kindern und Jugendlichen auszuarbeiten. Die Debatte dauerte mehrere Stunden und offenbarte einen breiten Konsens über die Dringlichkeit des Problems – bei gleichzeitig unterschiedlichen Ansichten über den richtigen Weg.

Die Motion im Überblick

Eingereicht hatten die Motion die DpL-Abgeordneten Erich Hasler, Marion Kindle-Kühnis, Thomas Rehak, Simon Schächle und Martin Seger. Als Hauptrednerin für die Motionäre ergriff Marion Kindle-Kühnis das Wort und skizzierte drei Grundpfeiler der angestrebten Strategie: Prävention, frühe Intervention und Regulation.

Kindle-Kühnis malte ein eindringliches Bild von der Macht der Algorithmen auf Kinder und Jugendliche. „Bereits nach 30-minütiger Nutzung weist der Algorithmus von TikTok einzelne Nutzer aus», erklärte sie. „Er findet heraus, was begeistert, was wütend und was schockiert – und liefert dann mehr davon.» Besonders betonte sie, dass digitale Teilhabe nicht bedeuten dürfe, Kinder wirtschaftlichen Geschäftsmodellen auszuliefern, die auf maximale Verweildauer ausgerichtet seien.

Im Bereich Prävention forderte sie eine verbindliche Medienbildung, die Kindern nicht nur oberflächliches, sondern fundiertes Wissen über Algorithmen, Addictive Design, KI und Fake News vermittelt. Zur frühen Intervention nannte sie die Überarbeitung von Datenschutzrichtlinien und die Schaffung klarer digitaler Kultur an Schulen – unter anderem mit handyfreien Zeiten. Bei der Regulation betonte sie ausdrücklich, Verbote sollten sparsam und nur dort eingesetzt werden, wo sie den Kinder- und Jugendschutz tatsächlich stärken.

Breite Zustimmung, differenzierte Töne

Alle Rednerinnen und Redner anerkannten, dass ein gesellschaftliches Problem besteht. Der Unterschied lag in der Gewichtung der Massnahmen.

Tanja Cissé (VU), die als Lehrerin wöchentlich in Klassenzimmern arbeite, zog ein klares Fazit: „Ja zu einer Schutzstrategie, ja zu mehr Medienkompetenz, ja zu mehr Prävention – aber nein zu pauschalen Verboten.» Sie verwies auf die aktuell erschienene Jugendstudie 2024 und betonte, dass mehr als die Hälfte der Jugendlichen selbst angebe, Mühe mit der Kontrolle des eigenen Medienkonsums zu haben. Gleichzeitig sei aber die Durchsetzbarkeit eines Social-Media-Verbots in einem kleinen Land wie Liechtenstein fraglich.

Dietmar Hasler (VU) unterstützte die Grundrichtung der Motion und zog Vergleiche zu positiven Erfahrungen aus der Schweiz. Im Kanton Aargau gelte seit August 2025 ein kantonweites Handyverbot bis zur neunten Klasse. „Die Schülerinnen und Schüler sprechen wieder mehr miteinander», zitierte er eine Rückmeldung aus der Praxis. Gleichzeitig mahnte er, die Schulautonomie zu wahren und nicht jede Detailfrage zentral zu regeln.

Carmen Heeb-Kindle (VU) sprach aus ihrer Erfahrung als Lehrperson und schilderte die Auswirkungen im Schulalltag: Konzentrationsprobleme, Müdigkeit und Konflikte, die aus sozialen Medien in den Unterricht getragen würden. Sie verwies auf einen Workshop zum Thema Doomscrolling und erklärte, warum Jugendliche für solche Mechanismen besonders anfällig seien: Teile des Gehirns, die für Impulskontrolle und langfristiges Denken zuständig sind, seien in diesem Alter noch nicht vollständig entwickelt.

Kritische Stimmen: Expertenmeinungen und offene Fragen

Daniel Seger (FBP) stellte sich ebenfalls hinter die Stossrichtung der Motion, mahnte aber zur Differenzierung. Er verwies auf die Expertinnen Silke Müller und Daniel Wolf, die im Herbst 2025 in Liechtenstein referiert hatten. Beide hätten ausdrücklich vor pauschalen Handyverboten gewarnt, da diese zu Heimlichkeiten, Entfremdung und dem sozialpsychologischen Phänomen der Reaktanz führen könnten. „Wer Experten in diesem Bereich ernst nimmt, kann nicht einfach mit Handyverbot an Schulen und gesetzlichen Verboten antworten», sagte Seger. Er forderte zudem, die Tech-Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen.

Manuela Haldner-Schierscher (FL) unterstützte die Motion, kritisierte aber, dass sie sich zu stark auf öffentlich sichtbare Plattformen wie TikTok oder Instagram konzentriere. „Die Räume, in denen unsere Kinder tatsächlich leiden, heißen nicht TikTok und Co. Sie heißen Class’n Chat, WhatsApp-Gruppe und Online Games», zitierte sie die deutsche Digitalbotschafterin Silke Müller. Ein Handyverbot an der Schule ändere daran wenig. Haldner-Schierscher forderte die Plattformverantwortung als eigenständigen vierten Pfeiler der Strategie und verlangte, dass die Regierung bei der Erarbeitung der Strategie auch die Hebel prüfe, die Liechtenstein im Rahmen des Digital Services Act gegenüber den Plattformen nutzen könne.

Franziska Hoop (FBP, Landtagsvizepräsidentin) mahnte ebenfalls zu Augenmaß. Das Ziel müssten mündige, selbstverantwortliche junge Menschen sein. „Genau deshalb braucht es Befähigung, nicht Begrenzung», sagte sie und fragte die Motionäre nach der konkreten Rolle der Eltern: Wie solle sichergestellt werden, dass Verantwortung nicht schleichend vom Elternhaus auf den Staat verlagert werde?

Formale Frage zu Einreichungsdatum

Eine besondere Note erhielt die Debatte durch einen formalen Einwand von Sandra Fausch (FL). Sie verwies darauf, dass der Eingangsstempel des Parlamentsdienstes das Datum 3. März 2026 trage, auf der Traktandenliste aber der 2. März ausgewiesen sei. Da der Landtag ursprünglich für den 31. März vorgesehen gewesen war, hätte die Motion mit dem 3. März die Einreichungsfrist nicht eingehalten.

Landtagspräsident Manfred Kaufmann erklärte, der Landtag sei angesichts des kurzen Traktandums auf zwei Tage – Mittwoch und Donnerstag – verkürzt worden. Durch diese Verschiebung sei die Frist eingehalten worden. Thomas Rehak (DpL) bestätigte, dass die Motion am 2. März unterschrieben und am nächsten Morgen beim Parlamentsdienst eingereicht worden sei. Fausch mahnte dennoch an, künftig das Originaldatum konsequent zu verwenden.

Regierung: Spielraum für Auslegung

Regierungsrat Emmanuel Schädler bekräftigte, dass die Regierung mit dem vorliegenden Papier arbeiten könne. Er betonte, die Motion werde so ausgelegt, dass die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geprüft und nötigenfalls ergänzt oder angepasst würden – jedoch werde man kein Smartphone-Verbotsgesetz schaffen. „Gesunder Menschenverstand gehört dazu», sagte er. Am Ende beurteile der Landtag, ob die Regierung die Motion richtig verstanden habe.

Eine kurze juristische Präzisierung lieferte Thomas Vogt (VU), der klarstellte, dass eine Motion die Regierung gemäss Artikel 6 des GVVKG verpflichten könne – auch für den Erlass von Strategien, die weder Verfassungsgesetze noch Finanzbeschlüsse sind.

Abstimmung und nächste Schritte

Nach der Debatte wurde die Motion mit 22 von 25 anwesenden Stimmen angenommen und an die Regierung überwiesen. Diese ist nun beauftragt, eine ämterübergreifende Schutzstrategie unter Einbezug des Amts für soziale Dienste, des Amts für Gesundheit und des Schulamts auszuarbeiten. Die Strategie soll auf den drei Pfeilern Prävention, frühe Intervention und Regulation beruhen und nötigenfalls auch gesetzliche Grundlagen schaffen.