EuGH stärkt Verbraucherrechte bei illegalem Online-Glücksspiel
Roulettetisch | Foto: Gregor Meier
Der Europäischer Gerichtshof hat mit einem Urteil vom 16. April 2026 die Rechte von Spielern gegenüber ausländischen Online-Glücksspielanbietern erheblich gestärkt. Im Zentrum steht die Frage, ob Anbieter mit EU-Lizenz nationale Verbote umgehen dürfen – und ob Spieler verlorene Einsätze zurückfordern können.
Im Verfahren C-440/23 verhandelte das Gericht den Fall eines deutschen Spielers, der zwischen 2019 und 2021 bei zwei in Malta lizenzierten Anbietern hohe Summen verlor. Die Unternehmen verfügten zwar über eine Lizenz aus Malta, besassen jedoch keine gültige Erlaubnis für den deutschen Markt. Gespielt wurde vor allem an virtuellen Automatenspielen sowie bei sogenannten Zweitlotterien.
Zentraler Streitpunkt bildete die Auslegung der europäischen Dienstleistungsfreiheit. Die Anbieter argumentierten, Deutschland habe mit seinem damaligen Verbot von Online-Casinos gegen EU-Recht verstossen. Sie verwiesen darauf, dass gleichzeitig stationäre Spielhallen und staatliche Lotterien erlaubt blieben und der Gesetzgeber das Online-Glücksspiel ab 2021 teilweise liberalisierte.
Dieser Argumentation erteilten die Richter eine klare Absage. Mitgliedstaaten dürften Online-Glücksspiel aus Gründen des Gemeinwohls einschränken oder verbieten, hielten sie fest. Suchtprävention und Verbraucherschutz wiegen schwerer als wirtschaftliche Interessen der Anbieter. Auch eine vermeintliche Inkonsistenz zwischen erlaubten stationären Angeboten und verbotenen Online-Diensten sah das Gericht nicht. Digitale Angebote seien leichter zugänglich und bergen nach Einschätzung der Richter ein höheres Risiko.
Besondere Aufmerksamkeit widmet das Urteil den Zweitlotterien. Dabei wetten Spieler auf Ergebnisse staatlicher Ziehungen, ohne dass ihr Einsatz in den offiziellen Lotterietopf fliesst. Der Gerichtshof bewertet dieses Modell kritisch, da es das staatliche Lotteriemonopol untergräbt und dessen gemeinnützige Zweckbindung gefährdet. Ein Verbot solcher Angebote lasse sich daher mit EU-Recht vereinbaren.
Für betroffene Spieler in Deutschland bedeutet das Urteil einen Durchbruch. Verträge mit nicht lizenzierten Anbietern gelten als nichtig, da sie gegen geltendes Recht verstossen. Rückforderungen verlorener Einsätze sind somit grundsätzlich zulässig. Den Einwand eines möglichen Rechtsmissbrauchs durch Spieler liess das Gericht nicht gelten.
Über den Einzelfall hinaus entfaltet die Entscheidung erhebliche politische und wirtschaftliche Wirkung. Sie richtet sich auch an Staaten wie Malta, die ihre Glücksspielindustrie bislang durch nationale Regelungen vor ausländischen Urteilen schützen wollten. Der Gerichtshof stellt klar: Der Verbraucherschutz im Zielland hat Vorrang.
Für die betroffenen Unternehmen drohen nun erhebliche finanzielle Folgen. Branchenbeobachter rechnen mit Rückforderungen in Millionenhöhe. Gleichzeitig dürften deutsche Gerichte, die auf eine Klärung aus Luxemburg gewartet haben, künftig vermehrt zugunsten der Kläger entscheiden.

