VU will Bürokratie bei temporären Bauten abbauen
Roger Schädler und Dagmar Bühler-Nigsch haben im Namen weiterer VU-Abgeordneter eine Motion eingereicht, die das Bauen von temporären und saisonalen Anlagen deutlich vereinfachen soll. Mobile Container, Zelte, temporäre Sportinfrastruktur oder saisonale Gastronomiebauten sollen künftig nicht mehr dem aufwändigen ordentlichen Baubewilligungsverfahren unterliegen – vorausgesetzt, sie werden nach Ablauf einer befristeten Dauer vollständig zurückgebaut.
Die Motion verlangt die Einführung eines vereinfachten Anzeigeverfahrens für solche Projekte. Ziel ist es, Vereine, Gemeinden und Initiativen administrativ zu entlasten und Verfahren zu beschleunigen, ohne dabei Sicherheit, Umwelt- oder Nachbarschaftsschutz aus den Augen zu verlieren. Eine verbindliche Rückbaupflicht soll gewährleisten, dass keine faktischen Daueranlagen entstehen.
Konkret sollen unter anderem provisorische Gebäude, mobile Container, Hütten, Servicestationen sowie temporäre Infrastruktur für Sport, Events, Kultur oder Tourismus erfasst werden. Vorgesehen ist eine Höchstdauer von beispielsweise sechs Monaten pro Kalenderjahr am selben Standort. Die Behörde soll innerhalb einer klar definierten Frist entscheiden können; erfolgt keine anderslautende Verfügung, gilt das Vorhaben als zugelassen, sofern gesetzliche Mindestanforderungen eingehalten werden. Diese betreffen bauliche Sicherheit, Immissionsschutz, Umwelt- und Gewässerschutz sowie Mindestabstände zu Nachbarn und Verkehrsflächen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten verweisen in der Begründung auf die geltende Rechtslage: Das Baugesetz sieht grundsätzlich das ordentliche Baubewilligungsverfahren vor, was für viele temporäre Vorhaben zu erheblichem Aufwand und Verzögerungen führt. Zwar gibt es bereits ein Anzeigeverfahren für Kleinvorhaben, dies greife jedoch für viele temporäre Infrastrukturen nur eingeschränkt. Als vorbildlich gelten Regelungen in mehreren Schweizer Kantonen, die für bestimmte temporäre Nutzungen vereinfachte Verfahren mit klaren Höchstdauern und Rückbaupflichten kennen.
Praktische Anwendungsfälle für das neue Verfahren wären etwa Verpflegungsstände bei Märkten, saisonale Bars, mobile Umkleidecontainer, temporäre Tribünen, saisonale Kunsteisbahnen, Event-Infrastruktur oder Baustellencontainer. Die Motion sieht vor, technische Details auf Verordnungsstufe zu regeln, um flexibel auf neue Bauweisen reagieren zu können. Eine schriftliche Rückbauerklärung und gegebenenfalls eine finanzielle Sicherstellung sollen die konsequente Rückbaupflicht absichern.
Mit der geplanten Regelung soll Bürokratieabbau mit klaren Schutzstandards verbunden werden – für mehr Flexibilität im ländlich geprägten Liechtenstein, ohne die Qualität von Landschaft und Bebauung zu gefährden.

