Mindestfranchise soll von 300 auf 400 Franken steigen

Krankenhaus

Der Schweizer Bundesrat hat am 13. März 2026 eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in die Vernehmlassung geschickt. Ziel ist es, die Mindestfranchise von heute 300 auf 400 Franken anzuheben – und künftig automatisch an die Kostenentwicklung anzupassen. Kinder bleiben von der Franchise befreit.

Die Vorlage geht auf die Motion 24.3636 der Ständerätin Esther Friedli zurück, die das Parlament am 19. März 2025 angenommen hat. Die Motion trägt den Titel «Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen» und verfolgt zwei Ziele: die Gesundheitskosten zu senken und gleichzeitig die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken.

Die letzte Anpassung der Mindestfranchise liegt über zwanzig Jahre zurück: 2004 wurde sie von 230 auf 300 Franken erhöht. Seither sind die Gesundheitskosten erheblich gestiegen, die Franchise aber unverändert geblieben.

Kernstück der KVG-Revision ist ein Mechanismus, der künftige Franchisenerhöhungen automatisch auslöst: Sinkt die Kostenbeteiligung der Versicherten – bestehend aus Franchise, Selbstbehalt und Spitalkosten – unter einen Schwellenwert von 13,5 Prozent der Bruttoleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), wird eine Anpassung veranlasst. In den vergangenen zehn Jahren schwankte dieser Anteil zwischen 13,4 und 13,9 Prozent.

Die konkrete Anpassung der Franchisenhöhe erfolgt jeweils per Verordnungsänderung und nicht durch eine erneute Gesetzesrevision.

Der Bundesrat erhofft sich von der Erhöhung, dass Versicherte medizinische Leistungen bewusster und zurückhaltender in Anspruch nehmen. Dies soll die Belastung der OKP verringern und mittelfristig zu einer leichten Senkung der Krankenkassenprämien führen.

Gleichzeitig mahnt der Bundesrat zur Mässigung: Die Anpassungen müssten moderat ausfallen, um zu vermeiden, dass Menschen auf notwendige Gesundheitsversorgung verzichten oder Personen mit chronischen Erkrankungen unverhältnismässig belastet werden.

2024 hatten 45 Prozent der Erwachsenen die Mindestfranchise gewählt, 55 Prozent eine höhere Wahlfranchise.

Die Vernehmlassung läuft nun während der vorgesehenen Frist. Kantone, Parteien und Verbände können sich zur geplanten KVG-Änderung äussern.

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