DpL bringt Gesetzesinitiative für mehr Transparenz bei Parteispenden ein
Die DpL haben im Landtag eine Gesetzesinitiative zur stärkeren Offenlegung von Parteispenden eingebracht. Ziel der Vorlage ist es, die Finanzierung politischer Parteien im Liechtenstein transparenter zu gestalten und damit das Vertrauen der Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse zu stärken.
Kernpunkt der Initiative ist eine Offenlegungspflicht für Spenden ab 10’000 Franken pro Kalenderjahr. Künftig sollen Parteien in ihrer Jahresrechnung offenlegen müssen, von welchen natürlichen oder juristischen Personen solche Zuwendungen stammen und wie hoch die jeweiligen Beträge sind. Mehrere Spenden derselben Person innerhalb eines Jahres würden dabei zusammengerechnet, um eine Umgehung der Regelung durch Aufsplitten von Beträgen zu verhindern.
Nach der vorgeschlagenen Regelung müssten bei natürlichen Personen Name, Adresse und Wohnort veröffentlicht werden, während bei juristischen Personen Firmenname, Sitz und Gesamthöhe der Zuwendung anzugeben wären. Kleinere Spenden unterhalb der Schwelle von 10’000 Franken sollen hingegen anonym bleiben, um die Privatsphäre von Unterstützern zu schützen.
Neben klassischen Geldspenden will die Initiative auch andere Formen der Unterstützung erfassen. Dazu zählen etwa Sachleistungen, geldwerte Vorteile oder die Übernahme von Kosten durch Dritte. Auch Forderungsverzichte sollen künftig als Spenden gelten und entsprechend berücksichtigt werden.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Vorlage betrifft finanzielle Ausschüttungen aus Beteiligungen, Stiftungen oder ähnlichen Vermögensstrukturen. Solche Einnahmen müssten laut Entwurf künftig immer offengelegt werden – unabhängig von ihrer Höhe. Damit soll verhindert werden, dass Parteien über indirekte Konstruktionen finanzielle Vorteile erhalten, ohne dass diese öffentlich nachvollziehbar sind.
Um die Einhaltung der neuen Regeln sicherzustellen, sieht der Entwurf auch Sanktionen vor. Verletzen Parteien ihre Offenlegungspflichten, könnten staatliche Beiträge gekürzt oder sogar bis zur dreifachen Höhe des nicht gemeldeten Betrags zurückgefordert werden.
Die Initianten begründen den Vorstoss damit, dass das bestehende Gesetz über Parteienbeiträge aus dem Jahr 1984 keine ausdrücklichen Transparenzregeln für Parteispenden enthält. Angesichts internationaler Entwicklungen und moderner demokratischer Standards sei diese Lücke nicht mehr zeitgemäss. Mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung könne dazu beitragen, mögliche Interessenkonflikte frühzeitig sichtbar zu machen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik zu stärken.
