Celsion Bank erhält MiCAR-Berechtigung für Kryptowerte-Dienstleistungen

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Die Celsion Bank AG mit Sitz in Vaduz hat von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Berechtigung nach Art. 60 der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) erhalten. Die Berechtigung ist seit dem 13. März 2026 gültig.

Gemäss der FMA-Mitteilung ist die Celsion Bank AG nun berechtigt, folgende Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten: die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden, den Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag sowie den Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte.

Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) trat im Jahr 2023 in Kraft und schafft erstmals einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für Kryptowährungen und digitale Assets. Art. 60 MiCAR regelt dabei den sogenannten Grandfathering-Prozess: Bereits bestehende Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Tätigkeit unter dem neuen Regime weiterführen, ohne ein vollständiges Neulizenzierungsverfahren zu durchlaufen.

Liechtenstein gilt seit der Einführung des Blockchain-Gesetzes (TVTG) im Jahr 2020 als einer der regulatorisch fortschrittlichsten Standorte für Kryptowerte in Europa. Die Berechtigung der Celsion Bank AG ist ein weiteres Zeichen dafür, dass der Finanzplatz Liechtenstein die Anforderungen der EU-Regulierung konsequent umsetzt und sich im Bereich digitaler Assets weiterentwickelt.

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