Streit bei Polizeikontrolle am Staatsfeiertag endet vor Gericht

Fürstliches Landgericht

Ein Treuhänder aus Vaduz musste sich gestern wegen eines Vorfalls am Staatsfeiertag 2025 vor dem Fürstlichen Landgericht verantworten. Anlass bildete eine Polizeikontrolle im Mitteldorf.

Gegen 22 Uhr fuhr der Mann mit einem Porsche in Richtung Mitteldorf. Wegen der Feierlichkeiten galt dort eine Zufahrtssperre. Erlaubt war die Durchfahrt nur für Anlieger. Ein Gemeindepolizist hielt den Fahrer im Auftrag der Landespolizei an und verlangte einen Nachweis der Zufahrtsberechtigung.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft konnte der Mann nicht belegen, dass er im Mitteldorf wohnt. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung. Noch während der Kontrolle fuhr der Lenker weiter. Der Polizist musste zur Seite springen, um nicht erfasst zu werden. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Eine Patrouille der Landespolizei, die direkt dahinter stand, nahm die Verfolgung auf. Laut Anklage zeigte der Fahrer den Beamten zweimal den Mittelfinger. Zudem soll er einen Polizisten an den Händen angegangen haben. Weitere Vorwürfe betreffen das unerlaubte Befahren des gesperrten Bereichs, das Missachten eines polizeilichen Haltezeichens und ein abruptes Bremsmanöver. Dabei konnte das Polizeifahrzeug eine Kollision nur durch eine Vollbremsung verhindern.

Nach dem Anhalten stieg der Mann aus. Dabei soll er die Beamten als «Tröttel» bezeichnet und gesagt haben: «ihr spinnt doch».

Vor Gericht bekannte sich der Angeklagte teilweise schuldig. Er räumte ein, den Mittelfinger gezeigt zu haben. Die übrigen Vorwürfe bestritt er. Er erklärte, er habe seine Anwohnerschaft mündlich dargelegt und seine Adresse genannt. Aus seiner Sicht hätte es keinen Grund gegeben, seinen Angaben nicht zu glauben. Den Gemeindepolizisten habe er nicht gefährdet. Er sei davon ausgegangen, dass die Kontrolle beendet gewesen sei. Als er losfuhr, war seiner Meinung nach genug Platz um sicher vorbeizufahren. 

Der Mann verwies darauf, dass das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen sei und deshalb keine Adresse im Ausweis stehe. Einen Berechtigungsschein der Gemeinde habe er nicht erhalten, da die Post an die Firma gehe. Den Briefkasten bei der Wohnung habe man schon lange entfernt.

Der Richter stellte klar, dass aus seiner Sicht kein Berechtigungsschein nötig sei. «Wenn sie Anlieger sind, dürfen ins Mitteldorf fahren«, griff er dem Urteil vor.

Auch zur späteren Anhaltung durch die Landespolizei äusserte sich der Angeklagte. Er schilderte die Verfolgung als überzogen und gab an, er habe Platz machen wollen.

«Sie verfolgten mich, wie in einem schlechten Hollywood-Streifen.»

Der Angeklagte

Er war in einem Cabrio unterwegs und die plötzlich eingeschaltete Sirene habe ihn und seine mitfahrende Tochter «zu Tode erschreckt«. Ein tätlicher Angriff auf die Beamten habe nicht stattgefunden. Er habe lediglich mit dem Finger auf einen Polizisten getippt.

Der Gemeindepolizist sagte als erster Zeuge aus. Er beschrieb die Kontrollstelle als schwierig. Viele Lenker versuchten dort, unberechtigt ins Mitteldorf zu gelangen. Ihm habe jeder einfache Nachweis genügt, etwa ein Schreiben mit Adresse. Der Angeklagte habe jedoch keine Unterlagen zeigen wollen. Nach einer längeren Diskussion sei dieser plötzlich losgefahren. Der Polizist stand nach eigenen Angaben rund 20 Zentimeter neben dem Fahrzeug und habe zurückspringen müssen.

Zwei Landespolizisten bestätigten diese Darstellung. Auch sie gingen davon aus, dass der Gemeindepolizist ohne den Sprung zurück vom Auto erfasst worden wäre. Einer der Beamten sagte zudem aus, der Angeklagte habe versucht, ihn zu greifen oder habe ihn tatsächlich berührt. Mehrfach habe er ihn aufgefordert, Abstand zu halten.

Beide Landespolizisten erklärten, für den Lenker habe klar erkennbar sein müssen, dass Sirene und Anhaltesignale ihm galten. Es sei nicht um das Freimachen der Strasse für einen anderen Einsatz gegangen.

So geht es weiter

Der Landrichter vertagte die Verhandlung. Er ordnete einen Lokalaugenschein an. Die Sperre soll nachgebaut werden. Mit dem Fahrzeug des Angeklagten und einem Polizeifahrzeug wird die Szene nachgestellt. Dies soll weitere Klarheit schaffen.

Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

werbung_3
Fehler gefunden?