Klares Zeichen gegen häusliche Gewalt
Innenaufnahmen Verhandlungssaal 1 | Bildquelle: Fürstliches Landgericht
Heute verhandelte das Fürstliche Landgericht gegen einen 35-jährigen thailändischen Staatsbürger. Der IV-Rentner erschien nicht zur Verhandlung. Auch seine Freundin blieb unentschuldigt fern.
Der Landrichter schied den zweiten Anklagepunkt aus dem Verfahren aus, weil die Landespolizei den Beschuldigten dazu noch nicht befragt hatte. Damit blieb ein Vorwurf: Am 5. Oktober soll der Mann seine Freundin in ihrer Wohnung in Eschen mit geschlossenen Fäusten geschlagen haben. Laut Anklage erlitt sie Hämatome und eine Schwellung.
Als einziger Zeuge sagte der Nachbar aus. Er berichtete, die Frau habe ihm per WhatsApp geschrieben, ihr Freund habe sie geschlagen. Sie habe sich im Badezimmer eingeschlossen. Daraufhin habe er den Notruf abgesetzt. Bereits zuvor habe er mehrfach Streit zwischen den beiden mitbekommen. Einmal habe er die Frau ins Spital gefahren. Sie habe ihm damals gesagt, ihr Freund habe sie geschlagen.
Das Gericht wertete die Aussagen als glaubhaft. Zahlreiche einschlägige Vorstrafen belasteten den Angeklagten. Er verbüsste bereits Freiheitsstrafen.
Der Richter verurteilte den Angeklagten zu zwei Monate Freiheitsstrafe. Wegen der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen scheidet Bewährung aus. Der Angeklagte verbüsste bereits Haftstrafen. Für den Richter ein klares Signal, dass häusliche Gewalt nicht tolleriert werde.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

