Freie Liste fordert Volksbefragung bei abgelehnten Anregungen

Pressekonferenz der Freien Liste

Eine Initiative der Freien Liste in Liechtenstein will das Volksrechtegesetz abändern. Ziel ist es, dass der Landtag in Zukunft einfache Anregungen des Volkes ernster nimmt. Geht es nach den Initianten, müsste das Parlament bei jeder abgelehnten einfachen Anregung eine Volksbefragung anordnen.

 «Wenn eine einfache Initiative zustande gekommen ist, soll das Volk das letzte Wort haben»

Manuela Haldner-Schierscher

Bislang kann der Landtag Volksanregungen ablehnen, ohne das Stimmvolk zu befragen. Die Initiative will diese Praxis beenden. Lehnt das Parlament eine Anregung ab, muss es die Regierung beauftragen, eine Volksbefragung anzuordnen. Spricht sich die absolute Mehrheit der Stimmenden für die Anregung aus, muss der Landtag sie umsetzen.

Die Initiatoren begründen ihren Vorstoss mit der Gleichbehandlung direktdemokratischer Instrumente. Einfache Anregungen benötigen gleich viele Unterschriften wie ausformulierte Volksinitiativen. Beide Instrumente besitzen deshalb die gleiche Legitimität. Eine Ungleichbehandlung erscheine nicht gerechtfertigt.

Derzeit könne der Landtag Anliegen des Volkes verwerfen, wenn sie ihm missfallen oder einen erhöhten Arbeitsaufwand bedeuten. Dies entwerte die Arbeit jener Bürger, die Unterschriften sammeln und einreichen.

Als Vorbild dient die Schweiz. Dort bringen alle Kantone ausser Glarus eine einfache Anregung oder umformulierte Initiative zur Abstimmung, wenn das Kantonsparlament sie ablehnt. Dies stärke die Demokratie, ohne Parlament, Regierung oder Verwaltung zu überlasten. Die Initiatoren betonen, dass die direkte Demokratie zu den wichtigsten Gütern der liechtensteinischen Stimmbevölkerung zähle. Sie auszubauen liege im Interesse aller Liechtensteiner.

Der Landtag muss das Initiativbegehren in seiner nächsten Sitzung behandeln. Das geänderte Gesetz würde am Tag seiner Kundmachung in Kraft treten.

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