Ex-Mitarbeiter wegen Betrugs und Hackerangriff verurteilt
Vor dem Fürstlichen Landgericht stand heute ein 26-jähriger Schweizer. Die Staatsanwaltschaft warf ihm schweren Betrug, Geldwäscherei und Datenbeschädigung vor. Am Nachmittag fällte das Gericht das Urteil.
Bis 2024 arbeitet der Angeklagte bei einer IT-Firma im Oberland. Die Vorwürfe reichen bis in den Sommer 2023 zurück. Damals absolvierte er eine Weiterbildung an einer Fachschule. Eine Rechnung über 3’330 Franken soll er verfälscht haben. Dem Arbeitgeber legte er laut Anklage ein Dokument über 5’260 Franken vor. Das Unternehmen erstattete den Betrag.
Kurz darauf soll er eine weitere Rechnung manipuliert haben. Aus 330 Franken seien 3’400 Franken geworden. Auch diesen Betrag habe der Arbeitgeber ausbezahlt. Im Jahr 2024 folgte ein weiterer Beleg. Dieser habe 1’188 Franken betragen und eine Microsoft-Zertifizierung ausgewiesen. Auch diesen Betrag habe der Angeklagte als Spesen erhalten. Da der Schaden höher als 7’500 Franken ist, lautete die Anklage in diesem Punkt auf schweren Betrug.
Gemäss Anklageschrift verwendete der Mann das Geld für seinen Lebensunterhalt. Daraus leitete sie den Vorwurf der Geldwäscherei ab.
Der dritte Anklagepunkt betrifft die Vergehen der Datenbeschädigung und der Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems. Im Dezember 2024 kam es laut Anklage zu weiteren Unstimmigkeiten. In der Folge wurde das Arbeitsverhältnis beendet. Danach soll sich der Angeklagte über einen Fernzugriff in die Firewall des Unternehmens eingeloggt haben. Dort soll er Einstellungen manipuliert haben. Trotz intensiver Bemühungen war das Firmennetz mehrere Tage gestört. Externe Spezialisten mussten eingreifen. Allein diese Kosten beliefen sich auf 12’518 Franken.
Der Angeklagte zeigte sich zu den Betrugsvorwürfen geständig. Die Rechnungen habe er wegen Schulden gefälscht. Auch den Vorwurf der Geldwäscherei räumte er ein. Zur Datenbeschädigung erklärte er zunächst, er habe nur zwei Firewall-Regeln gelöscht. Der Richter konfrontierte ihn daraufhin mit einem Logfile mit 14 Einträgen. Danach gab der Angeklagte weitere Eingriffe zu. Der Richter sagte: „Sie haben immer wieder versucht, die Wiederherstellung zu behindern.“
Als Motiv nannte der Angeklagte Wut. «Ich war hässig», sagte er. Das Unternehmen habe Absprachen nicht eingehalten. Zudem habe es Streit um ein Firmenfahrzeug gegeben. Während einer Krankheit habe er dieses zu Hause gehabt. Später habe man ihm mit der Polizei gedroht.
Der Staatsanwalt sieht die Tatvorwürfe objektiv und subjektiv erfüllt. Das Geständnis sei nur ein Tatsachengeständnis. Nach den intensiven Ermittlungen, der Hausdurchsuchung und der Aufdeckung seiner IP-Adresse sei dem Angeklagten nichts anders übrig geblieben. Dafür brauche es eine schuld- und tatangemessene Bestrafung.
Nach kurzer Beratung verkündete der Richter das Urteil und folgte der Anklage im Wesentlichen. Vom Vorwurf der Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems sprach er den Angeklagten frei. Dieses Delikt sei subsidiär zur Datenbeschädigung. Wer Datenbeschädigung begeht, kann nicht gleichzeitig wegen der Störung dieses Systems verurteilt werden.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, welche bei einer Probezeit von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Strafmildernd werte der Richter das Geständnis, strafverschärfend das Zusammentreffen von fünf vergehen und die einschlägig Vorstrafe des Angeklagten.
Zudem sprach das Gericht dem Unternehmen Schadenersatz von 14’525.88 Franken zu. Der Betrag umfasst die gefälschten Rechnungen und den Schaden aus dem Hackerangriff. Weitergehende Forderungen verwies das Gericht auf den Zivilrechtsweg.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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