Startseite Inland Volkszählung startet

Volkszählung startet

Morgen erhalten alle Einwohner des Landes Post. Die Briefe enthalten die Zugangsdaten für die Volkszählung 2025. Bis zum 13. Januar müssen die Bürger den Fragebogen ausfüllen.

Die Volkszählung findet alle fünf Jahre statt. Sie kombiniert Registerdaten mit einer Personenbefragung. Diesmal nehmen rund 40’800 Menschen teil. Der Fragebogen enthält 22 Fragen. Die Beantwortung dauert etwa 15 Minuten.

Online hat Vorrang

Die Regierung setzt auf den Online-Fragebogen. Er bietet mehrere Vorteile: Die Teilnehmer sehen nur relevante Fragen. Wer nicht erwerbstätig ist, überspringt automatisch die Fragen zur Arbeit. Das System führt durch den Fragebogen und spart Zeit.

Die digitale Variante schont zudem die Umwelt und kostet weniger. Nutzer können sich mit ihren persönlichen Zugangsdaten anmelden. Wer eine eID besitzt, kann diese ebenfalls verwenden. Mit dem QR-Code auf dem Anschreiben gelangen Smartphone-Nutzer direkt zum Fragebogen.

Papierfragebogen kommt automatisch

Wer lieber auf Papier antwortet, muss warten. Mitte Januar verschickt das Amt für Statistik Erinnerungsschreiben. Diesem liegt automatisch ein Papierfragebogen bei. Die Behörde bittet die Bürger, die Hotline nicht für Bestellungen zu nutzen.

Personen ab 70 Jahren erhalten bereits jetzt einen Papierfragebogen. Bei der letzten Volkszählung 2020 nutzten 23,5 Prozent der Teilnehmer die Papiervariante.

Neue Fragen zum Homeoffice

Der Fragebogen orientiert sich an der schweizerischen Version. Die meisten Fragen bleiben unverändert. Das ermöglicht Vergleiche über lange Zeiträume.

Die Volkszählung erfasst die Sprache zu Hause, die Religionszugehörigkeit und die Herkunft. Sie fragt nach der Wohnsituation und dem Mietpreis. Wichtige Themen sind die Verkehrsmittel für den Arbeitsweg sowie Beruf und Ausbildung.

Neu fragt der Bogen nach den Arbeitsstunden im Homeoffice. Das ermöglicht Analysen nach Wirtschaftsbereich, Geschlecht oder Familiensituation. Auch bei den Verkehrsmitteln gibt es eine Änderung: Elektrische Fahrräder und normale Fahrräder werden getrennt erfasst.

Wer muss teilnehmen

Alle Einwohner, die am 31. Dezember zur ständigen Bevölkerung gehören, müssen teilnehmen. Das Statistikgesetz verpflichtet sie dazu. Ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr und Personen über 70 Jahren in Alters- oder Pflegeheimen.

Neu zählen auch Personen mit Aufenthaltsbewilligung S oder N zur ständigen Bevölkerung, wenn sie mindestens ein Jahr im Land leben. Menschen aus der Ukraine, die seit über einem Jahr hier sind, füllen ebenfalls den Fragebogen aus. Die Flüchtlingshilfe unterstützt sie dabei.

Ergebnisse für jede Gemeinde

Das Amt für Statistik schlüsselt die Ergebnisse nach den elf Gemeinden auf. So sehen Einwohner und Gemeindebehörden, wie sich ihre Gemeinde entwickelt. Die Daten ermöglichen auch Vergleiche mit anderen Ländern.

Wer den Fragebogen nicht rechtzeitig abgibt, erhält Mitte Januar eine Erinnerung. Ende Februar verschickt das Amt einen dritten Brief mit Zugangsdaten und Papierfragebogen. Danach bleibt noch etwas Zeit zum Ausfüllen.

Kommentar Abgeben

1