Startseite InlandGericht Diebstahl bei Hochzeitsfeier in Bendern

Diebstahl bei Hochzeitsfeier in Bendern

Vor dem Fürstlichen Landgericht stand heute der Fall einer Frau verhandelt, die im August 2025 bei einer Hochzeit in Bendern drei Gäste bestohlen haben soll. Aus den Mänteln verschwanden damals Bargeldbeträge zwischen 40 und 400 Franken.

Die Angeklagte erschien nicht persönlich zur Verhandlung. Ihre Verteidigerin legte ein ärztliches Attest vor und erklärte, ihre Mandantin habe den Vorwurf bereits zu Beginn der Ermittlungen eingeräumt. Sie habe sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden und sofort zur Klärung beigetragen – obwohl es weder Zeugen noch Videoaufnahmen gab.

Der Staatsanwalt bestätigte das kooperative Verhalten. Er verwies jedoch auf einen Rückfall nach nur 16 Monaten seit der letzten Verurteilung. Dennoch hielt er den Widerruf der damals verhängten bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten für unverhältnismässig.

Der Landrichter folgte dieser Einschätzung. Er verhängte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Franken, insgesamt 1’500 Franken. Vom Widerruf der bedingten Strafe sah das Gericht ab, verlängerte jedoch die Probezeit auf fünf Jahre und ordnete Bewährungshilfe an.

Der Richter führte aus, dass der rasche Rückfall und mehrere Diebstähle straferschwerend wirkten. Das sofortige Geständnis und die Mitwirkung an der Aufklärung erkannte das Gericht als mildernde Faktoren an. Aufgrund der einschlägigen Vorstrafe kam eine erneute Bewährung jedoch nicht mehr in Betracht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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