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EU-Kommission genehmigt Deutschlands Milliardenkredite

Die EU-Kommission hat das deutsche Budgetkonzept für die Jahre 2025 bis 2031 genehmigt. Deutschland darf eine Sonderregel für Verteidigungsausgaben nutzen und muss bei vorübergehender Überschreitung der Defizitgrenzen kein Strafverfahren befürchten. Der mehrjährige Finanzplan sieht massive Investitionen in Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz vor; finale Zustimmung durch den EU-Rat steht noch aus.

Trotz hoher neuer Milliardenschulden hat die EU-Kommission die langfristigen Haushaltspläne der deutschen Bundesregierung genehmigt. Deutschland plant, in den kommenden Jahren umfangreich in Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz zu investieren. Experten hatten zuvor Zweifel, ob die EU-Schuldenvorgaben eingehalten werden können.

Die europäischen Schuldenregeln schreiben vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf und das Haushaltsdefizit unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts bleiben muss. Deutschland wird voraussichtlich vorübergehend die Drei-Prozent-Regel überschreiten, was jedoch kein automatisches Strafverfahren auslöst.

Die Aktivierung der Sonderregel ermöglicht es Deutschland, zusätzliche Schulden für Verteidigungsausgaben aufzunehmen, ohne ein Strafverfahren befürchten zu müssen. Die EU-Kommission schlägt vor, mehr Investitionen in Verteidigung zu ermöglichen. Die Bewertung der Kommission stützt sich auf den mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan, den das Bundesfinanzministerium im Juli eingereicht hat.

Der Rat der Mitgliedsstaaten muss der Bewertung der Kommission noch zustimmen. Dies ist derzeit für Mitte Oktober geplant.

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